Urteile bzgl. Zeugnisbeurteilung ... (Kündigung)

Horst Schultze, Tuesday, 24.10.2023, 07:32 (vor 186 Tagen)

Guten Morgen,

mal in eigener Sache, sofern das ok ist.

Meine Frau hatte erst vor ein paar Tagen ein Zwischenzeugnis erhalten, in dem sie unterdurchschnittlich bewertet wurde. Mit den Noten 3 - 5.

Ihrer und auch meiner laienhaften Ansicht nach, ist diese Bewertung nicht statthaft.

Die Formulierungen sind weder wohlwollend noch wurde berücksichtigt, dass sie ADHS hat, worüber ihr Vorgesetzter Bescheid weiß.

Nun hat sie aufgrund des auslaufenden 5Jahres-Vertrags sich nach anderen Stellen umgeschaut und sie kann jetzt Anfang nächsten Jahres in einer anderen Behörde anfangen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung, lag das Zwischenzeugnis noch nicht vor und sie hätte es auch der Bewerbung nicht beigefügt, weil es kontraproduktiv gewesen wäre.

Nun wird der neue AG aber irgendwann das Arbeitszeugnis des aktuellen AGs haben wollen.

IdR wird das ja entweder mit dem letzten Arbeitstag überreicht oder relativ zeitnah nach Ende des AVs mit dem Datum des letzten Arbeitstags versandt!?

Jetzt möchte sie den aktuellen AG schonmal mit dem Ausstellen des Arbeitszeugnisses beauftragen, dem eigene Formulierungswünsche beifügen und eben und beifügen, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein muss, dass man nur zur Ablieferung der individuellen Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet ist, mit Hinweis auf Bekanntsein der Schwerbehinderung, dass evtl. einmalige "Vorfälle" nicht in die Bewertung mit einfließen dürfen, sofern diese nicht typisch für den Arbeitnehmer sind usw.

Habt Ihr da bitte entsprechende Urteile?

Dankeschön.

Grüße

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