Ausgliederung (Allgemeines)

BadHairDay, Tuesday, 24.10.2023, 15:29 (vor 188 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

nun habe ich mal eine grundsätzliche Frage zur Vertretung von Kolleginnen und Kollegen.


Bisher war es so, dass es in einer Kommune ein Jobcenter gab welches jedoch in das Sozialamt eingegliedert war. Nun soll vollzogen werden was das SGB II vorsah. Das Jobcenter als eigenständige Einheit also als gemeinsame Einrichtung. Hier arbeiten ja Bundes- und Kommunalbeschäftigte/Beamte gemeinsam. Es wird ein eigener Personalrat gebildet für den das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt (Bisher war gelegentlich noch der örtliche Personalrat beteiligt). Nun soll der Gesamtpersonalrat nur noch über Einstellungen und Kündigungen mitbestimmen dürfen (Abmahnungen etc. sind in alleiniger Hand des Jobcenter-Personalrat).

Früher gab es auch eine SBV aber die Zahl der Schwerbehinderten sank unter 5 so dass nicht mehr gewählt werden konnte. Der Personalrat des Jobcenter und der Geschäftsführer sind sich einig dass die Gesamt-SBV der Kommune hier auf garkeinen Fall irgendwo eingebunden werden müsste außer bei Kündigungen/Einstellungen.

Die GesamtSBV sieht die Rechtslage etwas anders ;) Sie sieht sich für die abgeordneten Mitarbeitenden zuständig und zwar in allen Belangen. ggf. bei Arbeitsplatzgestaltung, BEM, Arbeitsplatzsicherung und Beratung von Mitarbeitenden zum Thema Gleichstellung Antragstellung GDB sieht sie sich im Boot. Immerhin handelt es sich um 4 Mitarbeitende die ja auch jederzeit wieder in die Kommune wechseln könnten. Diese wären jedoch nicht mehr durch eine SBV vertreten und wir bekämen sie zurück wenn das Kind vielleicht schon im Brunnen liegt.

Was meint ihr zu diesem Fall? Ach so, die Kommune liegt in Niedersachsen und es gilt das NPersVG
Wie ist das in andren Kommunen gelöst?

Ausgliederung – Jobcenter

Cebulon, Tuesday, 24.10.2023, 22:20 (vor 187 Tagen) @ BadHairDay

Immerhin handelt es sich um 4 Mitarbeitende die ja auch jederzeit wieder in die Kommune wechseln könnten.

Hallo,

daraus lässt sich m.E. keinerlei Vertretungsrecht der kommunalen GSBV für kommunale sbM im Jobcenter ableiten, jedenfalls nichts fürs sog Betriebsverhältnis

Gruß,
Cebulon

Ausgliederung – Jobcenter

BadHairDay, Wednesday, 25.10.2023, 11:01 (vor 187 Tagen) @ Cebulon

Hallo und Danke für deine Einschätzung. Für Einstellung und Beendigung ist die GSBV zuständig. Bei Abmahnungen, Nachteilsausgleichen bei Beurteilungen... wäre die GSV außen vor obwohl es ja ggf. um behinderungsbedingte Hemmnisse gehen könnte. Das heisst die kommunalen Mitarbeitenden wären in Bezug auf Beratung und Beistand Beschäftigte 2. Klasse?

Ausgliederung – Jobcenter

Cebulon, Wednesday, 25.10.2023, 11:15 (vor 187 Tagen) @ BadHairDay

Für Einstellung und Beendigung ist die GSBV zuständig.

Das mag so sein, da Grundverhältnis und nicht bloßes Betriebsverhältnis, jedenfalls wenn es auch keine örtl. SBV im Sozialamt (mehr) geben sollte.

Ist wohl vergleichbar mit Leiharbeit: Da ist die SBV des Verleihers auch nicht zuständig für Betriebsverhältnisse in den Einsatzbetrieben beim Entleiher.

Gruß,
Cebulon

Ausgliederung – Jobcenter

BadHairDay, Wednesday, 25.10.2023, 11:57 (vor 187 Tagen) @ Cebulon

Im örtlichen Sozialamt gibt es eine SBV aber dort wird das Jobcenter herausgelöst. Der Dienststellenpersonalrat ist auch nicht mehr zuständig sondern der Gesamtpersonalrat.
Die Mitarbeitenden werden der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen. Sie zählen weiter für die Jahresmeldung und für die Berechnung der Freistellungen.

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