Psychische Erkrankung und Arbeitszeugnis (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo,
mal angenommen, jemand hat ADHS und der Vorgesetzte weiß darüber Bescheid und der AG über die 50 GdB.
Das AV endet, danach erhält dieser jemand das qualifizierte Arbeitszeugnis und die Bewertung ist deutlich unterdurchschnittlich bzgl. Quantität, Qualität und Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.
Nicht, dass der ADHSler einen Freifahrtschein wollte und möchte, aber muss bei der Bewertung nicht eine solche bekannte psychische Erkrankung berücksichtigt werden und z. B. einer 5, die ein "Normalo" bekommen hätte, mind. eine 4 oder sogar 3 hätte bekommen müssen und dürfen?
ADHSler haben ja bekanntlich u. a. Probleme in:
- zwischenmenschlichen Beziehungen - hier aber durchaus auch positiv sein könnend, da sehr große Empathie ...
- bei leichten, sich ständig wiederholenden Aufgaben kommt sehr schnell Langeweile bis hin zur Unterforderung vor - dadurch sinkt die Konzentration und Fokussierung, einfache Fehler, Flüchtigkeitsfehler nehmen zu
- kein Widerspruch zu Punkt 2: besonders bei (zu) leichten Aufgaben, können deutlich überdurchschnittliche Zahlen liefern
Gibt es da bitte quasi Präzedenzfälle?
Danke.
Grüße