Beteiligung SchwbV beim Eingliederungsteam (BEM)

BirgitKE, Berlin, Monday, 18.09.2006, 12:37 (vor 6439 Tagen)

Hallo, wieder mal eine Frage...
wir stehen kurz vorm Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum BEM (stelle ich zur Verfügung, wenn es abgesegnet ist). Bisher waren wir, die SchwbV, als Mitglieder des Eingliederungsteams vorgesehen (Entwürfe). "Klammheimlich" - also ohne es uns mitzuteilen oder vielleicht sogar mit uns zu besprechen, hat der Vorstand des Personalrates dies in "ggf." geändert. Hinweis: Wir waren bei sämtlichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber und der Entwurfsgestaltung mit am Tisch... Hat jemand von Euch Punkte, die wir anbringen können, warum wir unbedingt dabei sein sollten > Einige sind uns ja auch schon eingefallen, mal abgesehen von unserer Enttäuschung, aber vielleicht hat jemand ja noch bessere Ideen ... >
Wieder einmal jetzt schon vorab "Danke" für Euer Gehirnschmalz ;-)

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Beteiligung SchwbV beim Eingliederungsteam

hackenberger, Monday, 18.09.2006, 17:11 (vor 6438 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

der § 84 schließt die SchwbV sofern es um Schwerbehinderte und Gleichgestellte geht mit ein.

Nun kann man mit Hilfe des § 81 hier argumentieren. Der § 81 gibt ja der SchwbV den Rechtsanspruch darauf achten können zu müssen, dass eine Gleichbehandlung von Nichtbehinderten und Schwerbehinderten erfolgt, gestärkt nun auch noch durch das AGG. So z.B. wenn unter 100 Bewerbungen nur eine Bewerbung eines Schwerbehinderten ist, hat die SchwbV den Anspruch alle Unterlagen oder falls es zu Vorstellungsgesprächen kommt, eben wegen dem Thema „Gleichbehandlung“, alle Unterlagen zu sehen bzw. an allen Gesprächen teilnehmen zu können.

Dieser Rechtsanspruch auf Vergleichbarkeit bei der Gründung eines Beschäftigungsverhältnisses kann im Berufsleben nun nicht mehr verloren gehen. Somit muss auch hier beim Thema Eingliederungsteam eine Möglichkeit des vergleichbaren Handels ermöglicht werden.

Ein weiteres Argument wäre, AN welche wegen längerer oder schwerer Krankheit eine Eingliederung bedürfen, sind ja oftmals auch von einer Behinderung bedroht, somit ein Thema für die SchwbV.

Zuletzt dann noch der § 95 SGB IX, Teilnahme an allen Gremiensitzungen. Ist das gemeinsame Eingliederungsteam zwischen AG und BR keines dieser> Hier sollte man es für die SchwbV auslegen oder zumindest so argumentieren.;-)

Beteiligung SchwbV beim Eingliederungsteam

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 19.09.2006, 09:45 (vor 6438 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für die ausführliche Antwort. Die Idee mit der grundsätzlichen Gesprächsteilnahme von AG und Personalrat... darauf bin ich noch nicht gekommen.
Aber damit die Sache zum Abschluss gebracht werden kann, gebe ich Bescheid, dass sich unser PR sehr einsichtig gezeigt hat. Man muss offensichtlich nur seeeeehr hartnäckig und durchsetzungsstark sein... Aber die Geschichte mit der Gesprächsteilnahme behalte ich als Joker im Hinterkopf. Wer weiß, ob die Teilnahme nicht doch noch vor Unterzeichnung auf der Kippe steht. :-(

Vielen Dank noch mal. Wo kann ich eigentlich unsere Betriebsvereinbarung zur Kenntnis speichern, wenn sie denn bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird >

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Beteiligung SchwbV beim Eingliederungsteam

hackenberger, Tuesday, 19.09.2006, 11:16 (vor 6438 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

sende die BV einfach per Mail an Hans-Peter Semmler. Schaue einmal unter http://www.schwbv.de/impressum.html wegen der Adresse.

Ganz wichtig ist wenn man BR oder AG überzeugen möchte, dass man nicht nur mit Gesetzen usw. argumentiert sondern mit praktischen Beispielen warum eine Beteiligung gegeben sein muss. :-)

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