VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

adalbert2306! @, Thursday, 14.12.2023, 11:27 (vor 299 Tagen)

Hallo und guten Tag,

wie ist die Situation zu sehen, wenn die VP für seine Urlaubsvertretung per Mail eine andere Person als seine Stellvertretung benennt ?

Ist dies dann rechtens ? Leider kann ich zu dieser Fallkonstellation nichts im SBG IX finden.

Der o.g. Vorgang wurde bei mir als Stellvertreter mehrfach in 2023 praktiziert, so dass ich stets ein wenig ratlos war, ob ich hier agieren soll (Was ich nicht tat und dem Wunsch der VP entsprach mit der Nennung eines anderen SBV-Mitglieds, nicht die Stellvertretung).

Danke für eine Rückmeldung !

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Scheeks, im MTK, Friday, 15.12.2023, 13:44 (vor 298 Tagen) @ adalbert2306!

Die Reihenfolge ist durch die bei der Wahl der Stellvertretungen erzielten Stimmen klar geregelt.
Und die VP hat keine Wunsch- oder Wahlmöglichkeit, eine(n) andere bevorzugte Stellvertretung zu ernennen.

Sprich: ist die VP verhindert, übernimmt die Stellvertretung mit der höchsten Stimmenzahl vorübergehend Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung.
Ist diese erste Stellvertretung ebenfalls verhindert, kommt die zweite dran - usw. ...

Im SGB IX steht das im Paragrafen 177 Absatz 1 Satz 1: "In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt."
Dieses "wenigstens ein stellvertretendes Mitglied", welches die SBV ggf. vertritt, ist das bei mit der höchsten Stimmzahl gewählte Stellv. Mitglied. Damit wird sinngemäß den Regelungen für Betriebsräte gefolgt, siehe § 25 BetrVG.

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

adalbert2306! @, Friday, 15.12.2023, 14:15 (vor 298 Tagen) @ Scheeks

Da sage ich jetzt einmal ganz herzlichen Dank für die ausführliche und klärende Mailantwort, die ich mir fast schon so gedacht hatte.
Ist aber trotzdem gut, wenn dies von 3. Stelle hier so wunderbar bestätigt wird.
Nochmals Danke !

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Scheeks, im MTK, Friday, 15.12.2023, 15:47 (vor 298 Tagen) @ adalbert2306!

Gern geschehen :-)

Wieviele Schwerbehinderte habt ihr denn? Falls größer 100, schau auch mal in den § 179 Absatz 4 Satz 3 rein, Schulungsanspruch für die erste Stellvertretung.
Falls unter 100, aber eher über 50 statt nur einer handvoll, dann mal schauen, wie häufig die VP verhindert ist und ein (i.d.R. der erste) Stellvertreter zum Einsatz kommt. Wenn der AG nämlich eine möglichst stets ansprechbare und aussagefähige SBV möchte, wird er sich auch bei nicht ganz 100 schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vermutlich nicht querstellen, wenn die erste Stellvertretung zumindest das (oder die beiden) Grundlagenseminare besucht.

Nachtrag: in deinem anderen Thread steht was von 200er Schwelle - das impliziert zumindest, dass ihr komfortabel über 100 kommt -> damit ist der Schulungsanspruch für die erste Stellvertretung recht klar gegeben.

Über Stellvertretung wird auch im SBV1-Seminar gesprochen - eure VP hat das wohl nicht mehr im Blick oder gar selbst noch kein Seminar besucht und all das wichtige Grundwissen mitgenommen ;-)

Ansonsten richten sich die SBV1-Seminare auch an Betriebs- und Personalräte, siehe die Freistellungsgründe (rechte Spalte) z.B. bei https://verdi-bub.de/seminar/323

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Phönix, NRW, Saturday, 16.12.2023, 23:32 (vor 297 Tagen) @ Scheeks

Hallo Scheeks,

der Schulungsanspruch des 1.Stellvertreters ist unabhängig von der Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung / Gleichstellung im Betrieb, gemäß § 179 SGB IX:

(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.


Gruß
Phönix

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Scheeks, im MTK, Monday, 18.12.2023, 10:26 (vor 295 Tagen) @ Phönix

Hallo Scheeks, der Schulungsanspruch des 1.Stellvertreters ist unabhängig von der
Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung / Gleichstellung im Betrieb, gemäß
§ 179 SGB IX

Danke @Phönix, damit hast du natürlich recht; haben wir bei uns ja auch schon exakt so gehandhabt bei seinerzeit knapp 90 sbM. K.A., an welcher Stelle ich da letzte Woche "falsch abgebogen" bin.

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

adalbert2306! @, Monday, 25.12.2023, 12:41 (vor 288 Tagen) @ adalbert2306!

Herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben !

Das Forum ist hier wirklich ein wunderbares Medium durch fachlich fundierte, wunderbare Antworten ein richtiges "Bild" auf die gestellte Frage zu erhalten.

REHA-bedingt kann ich leider erst jetzt diese Dankeszeilen schreiben.

Ich bitte dies vielmals zu Entschuldigen !

Alles noch eine erholsames, friedliches Weihnachtsfest, sowie ein stabiles Jahr 2024 !

Merci vielmals :-) :-)

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 26.12.2023, 13:59 (vor 287 Tagen) @ adalbert2306!

Hallo Adalbert,

Die Seminare von KomSem sind noch viel besser wie das Forum, wäre dies nicht was für dich?
Der Rechtsanspruch wurde ja bereits bejahend geklärt.

Und ein Tip: Sollte sich die VP weigern, hierfür den erforderlichen Beschluss zu fassen, dann fass den Beschluss selbst. Die Vorgehensweise hierzu wie folgt: Wenn der Verhinderungsfall eingetreten ist, bist du rechtmäßig im Amt und fasst den Beschluss zum Seminarbesuch. Dokumentieren und Mitteilung an den AG. Es empfiehlt sich bereits im Vorfeld mit dem direkten Vorgesetzten die Abwesenheit zu besprechen bzw. zu klären, dass die betrieblichen Belange die Abwesenheit zulassen. Seminarplatz unverbindlich reservieren, Kostenübernahmeerklärung einholen
und dann verbindlich buchen. Natürlich ist dir hierbei auch KomSem behilflich. Und dann eine Woche lang viel lernen ....


Übrigens: Mit eurem Handling bei der Reihenfolge der Stellvertreter missachtet ihr ganz eindeutig den Wählerwillen, also stell dich auf die "Hinterbeine" und führe das Amt auch aus. Schließlich hast du hierfür kandidiert und bist gewählt worden!
Noch ein Tipp: Sollte es wirklich mal von Seitens eines Schwb gewünscht sein, evtl. weil die 2.Stellvertretung eine Frau ist und das Thema sich so besser besprechen lässt, sollte natürlich die 1.Stellvertretung einen Verhinderungsfall konstruieren(z.B. Terminüberschneidung) und so diesem Wunsch ermöglichen.
Aber prinzipiell von der VP "kaltgestellt" zu werden, ist ein NO GO! Dann bist eine SBV-Leiche und kannst gleich dein Amt abgeben. Wäre aber nicht im Sinne des Wählers, also "auf in den Kampf", zeige, dass dich die Wähler nicht "umsonst" gewählt haben. Viel Erfolg!

VG
Sepp

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Phönix, NRW, Wednesday, 27.12.2023, 06:14 (vor 286 Tagen) @ mietze_katz

Wenn doch der eigenständige Rechtsanspruch des 1.Stellvertreters auf erforderliche Schulungsmaßnahmen besteht und er diesen auch selbstständig beim Arbeitgeber geltend machen kann, warum sollte dieser dann vom Beschluss der Schwerbehindertenvertretung abhängig sein? Dies wirkt widersprüchlich!

Es ist als SBV nicht meine Aufgabe, den Schulungsbedarf meines 1.Stellvertreters festzustellen oder zu steuern. Sicherlich sprechen wir darüber, aber was er letztlich an Schulungen besucht, ist seine Sache und er muss sich auch selbstständig darum kümmern.

Gruß
Phönix

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Cebulon, Wednesday, 27.12.2023, 16:16 (vor 286 Tagen) @ mietze_katz

Sollte sich die VP weigern, hierfür den erforderlichen Beschluss zu fassen …

Hallo Sepp,

woraus soll sich das denn ergeben, dass ein solcher Beschluss „erforderlich“ sei? Hast Du denn für diese Ansicht irgendeine aktuelle Quelle?

Gruß,
Cebulon

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 29.12.2023, 12:55 (vor 284 Tagen) @ Cebulon

woraus soll sich das denn ergeben, dass ein solcher Beschluss „erforderlich“ sei? Hast Du denn für diese Ansicht irgendeine aktuelle Quelle?

Sorry, jetzt bin ich aber etwas irritiert.
Die VP oder ein Stellvertreter als Person wird doch vom "Gremium" entsendet. Hierfür fasst das Gremium SBV den Beschluss, wer welches Seminar besucht, natürlich abgesprochen nach den "Wünschen" des Seminarbesuchers. Siehe hierzu auch das Musterschreiben von KomSem an den AG "Beschluss der Schwerbehindertenvertretung". Hierin wird von der SBV dem AG mitgeteilt, dass die VP oder der Stelli an dem konkreten Seminar (Ort, Zeit, Kosten ect) teilnimmt.
Streng betrachtet kann diese Mitteilung NUR eine amtierende, aktuell als SBV im Amt befindliche Person unterzeichnen. Ich trenne hier sehr explizit: Schwerbehindertenvertretung als Gremium und Personen, welche zeitweise in der / als SBV agieren.

Es gab mal sogar von KomSem eine Mustervorlage zur Dokumentation des Beschlusses, dieses hat sich nach m.E. in der Praxis bewährt, die Vorgehensweise ist auch analog zum Betriebsrat.
Leider finde ich diese gerade nicht, auch habe ich urlaubsbedingt keine weiteren Unterlagen zu Hand.

VG

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.12.2023, 13:17 (vor 284 Tagen) @ mietze_katz

Sorry @mietze_katz,

aber da bist Du auf einem völlig veralteten Stand. Durch die zum 30.12.2016 in Kraft getretene Neufassung des § 179 Abs. 4 Satz 4 SGB IX
" Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind."
haben sowohl die erste Stellvertretung wie auch die weiteren Stellvertretungen, wenn sie zu ständigen Aufgaben herangezogen wurden, einen eigenständigen Schulungsanspruch.
Dazu schreibt Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 123:
"Das stellvertretende Mitglied kann als eigenes Recht diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, ohne dass eine Zustimmung der Vertrauensperson erforderlich ist."

--
&Tschüß

Wolfgang

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 29.12.2023, 14:48 (vor 284 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Danke für die klärenden Worte!

Da sieht man es wieder, es ist nicht gut, wenn man zu lange im Amt ist und man aufgrund aktueller Thematiken nicht die Zeit hat, Neuerungen zu verinnerlichen.

Aber um so einfacher ist es nun für adalbert.

VG

VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird

Cebulon, Friday, 29.12.2023, 19:14 (vor 284 Tagen) @ mietze_katz

Die VP oder ein Stellvertreter als Person wird doch vom "Gremium" entsendet.

Hallo Sepp,

die SBV ist zwar Organ, aber kein „Gremium“ mit Sitzungen. Entsendungen gibt es demnach nicht.

… die Vorgehensweise ist auch analog zum Betriebsrat.

Das sehe ich völlig anders, weil die SBV bekanntlich kein Kollegialorgan wie Betriebsrat und Wahlvorstand ist. Bei der SBV gibt es daher auch keine Beschlüsse, also auch keine Mehrheitsbeschlüsse. Analogie also ausgeschlossen

Gruß,
Cebulon

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