Wahlberechtigt ? (Wahlen)

Caty, Bremen, Tuesday, 19.09.2006, 11:55 (vor 6450 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher > Ist eine Kollegin d.Z. in Erziehungszeit(Mutterschutz ) ist auch als Wählerin zugelassen. Wir machen das Vereinfachte Wahlverfahren. Sie ist auch gerne bereit zur Wahlversammlung in den Betrieb zu kommen.
Gruß
Caty

Wahlberechtigt ?

traute, Tuesday, 19.09.2006, 13:10 (vor 6450 Tagen) @ Caty

wenn die kollegin SB oder GL ist, ist sie wahlberechtigt, auch , wenn sie in MUSchu ist.

gruß, traute

» Hallo zusammen,
» ich bin mir nicht sicher > Ist eine Kollegin d.Z. in
» Erziehungszeit(Mutterschutz ) ist auch als Wählerin zugelassen. Wir machen
» das Vereinfachte Wahlverfahren. Sie ist auch gerne bereit zur
» Wahlversammlung in den Betrieb zu kommen.
» Gruß
» Caty

Wahlberechtigt ?

Martha, Tuesday, 19.09.2006, 13:10 (vor 6450 Tagen) @ Caty

» Hallo zusammen,
» ich bin mir nicht sicher > Ist eine Kollegin d.Z. in
» Erziehungszeit(Mutterschutz ) ist auch als Wählerin zugelassen. Wir machen
» das Vereinfachte Wahlverfahren. Sie ist auch gerne bereit zur
» Wahlversammlung in den Betrieb zu kommen.
» Gruß
» Caty

Hallo Caty,
natürlich ist die Kollegin wahlberechtigt,sie gehört doch zum Betrieb!
Schau doch mahl nach links unter " Wahlmaterial " da findest du allerhand
über dieses Thema.;-)
Gruß Martha

Wahlberechtigt ?

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 19.09.2006, 13:15 (vor 6450 Tagen) @ Caty

Ja, sie ist wahlberechtigt.

Begründung:
Sie hat ein berechtigtes Interesse daran, nach der Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub von der Schwerbehindertenvertretung ihres Vertrauens vertreten zu werden.
Gleiches gilt für Schwerbehinderte in befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente.

Schwerbehinderte, die sich in der Freizeitphase bei Altersteilzeit befinden, dürfen hingegen nicht mehr wählen.

Grüße
Jürgen

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