Langzeitkrank währen eines BEM (BEM)

golo677, Wednesday, 20.12.2023, 12:40 (vor 293 Tagen)

Hallo zusammen,

angenommen ein Mitarbeiter hat eine Einladung zum BEM bekommen und das erste Gespräch hat stattgefunden.
Kurz nach dem ersten Gespräch wird der Betroffene Langzeitkrank und hat keinerlei Kontakt zum Arbeitgeber.
Kann man das BEM erstmal als gescheitert erklären. Der Mitarbeiter würde ja grundsätzlich sonst nicht mehr vom Arbeitgeber angeschrieben werden da er ja schon ein BEM Verfahren hat. Bei dem Mitarbeiter besteht ja Interesse an der Durchführung, sonst hätte er ja kein BEM, kann jedoch wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen nicht antworten.Und darf der Arbeitgeber in so einem Fall überhaupt einseitig ein Verfahren als gescheitert erklären? Welche Lösungen habt ihr so, für solche Fälle?

Viele Grüße.

Langzeitkrank währen eines BEM

Phönix, NRW, Thursday, 21.12.2023, 05:27 (vor 293 Tagen) @ golo677

Hallo golo677,

das BEM kann der Arbeitgeber einseitig nicht beenden, dies geht nur mit dem Arbeitnehmer zusammen oder vom Arbeitnehmer alleine. Durch die Langzeiterkrankung wird das BEM unterbrochen und nach der Genesung fortgesetzt, dabei werden die Krankheitstage zu den bereits vorhandenen addiert.

Dass die SBV am Verfahren beteiligt ist und über die Verfahrensweise wacht, wird das BEM fortgesetzt, wenn der Mitarbeitende hierzu in der Lage ist. Als SBV halte ich den Kontakt zu den Langzeitkranken und ich erkundige mich regelmäßig (z.B. einmal im Monat) nach den Befindlichkeiten. Soviel Zeit muss sein und es wird von den Langzeitkranken begrüßt und ist auch gewünscht.

Gruß
Phönix

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