Urlaubsanspruch bei (bezahlter) Teilzeit (Allgemeines)

sachse, Leipzig, Monday, 08.01.2024, 12:19 (vor 274 Tagen)

Hallo und noch ein gutes neues Jahr,

Hier im Forum und im Netz ist leider keine zufriedenstellende Antwort zu finden. Vielleicht könnt Ihr weiterhelfen.

Ein Vollzeit beschäftigter schwerbehinderter Kollege, welcher Mitte nächstes Jahr in Rente geht, möchte seine Arbeitzeit um einen Tag in der Woche verringern. Das sollte an sich mit dem AG (ÖTV) vereinbart werden können. Jedoch hat der Kollege ein Zeitwertkonto, auf welchem er erst Mehrarbeit (bis zur Schwerbehinderung) und dann Gehaltsanteile eingezahlt hat. Dieses möchte er dazu benutzen, d.h. der eine Tag pro Woche soll von diesem Konto vergütet werden, bis dieses aufgebraucht ist. Grob überschlagen, dürfte es ca. 1 Jahr sein, das müsste aber die Gehaltsabteilung richtig ausrechnen.
Nun stellt sich die Frage nach dem Urlaubsanspruch. Sollte das so genehmigt werden, könnte es dann noch deises Jahr (April/Mai?) "losgehen" Ändern sich auch die Anzahl der Uraubstage? Es sind pro Jahr mit dem Zusatzurlaub 35 Stk. Diese sind schon so ziemlich alle verplant und genehmigt. Und wie sieht es dann nächstes Jahr aus? Sollte er im Juni ausscheiden stehen ihm alle anteilig für des Jahr 2025 (Januar bis Juni) zu, oder werden dann noch welche abgezogen?

Meiner Meinung nach nicht, da ja das Arbeitsverhältnis nicht ruht, durch die Bezahlung aus dem durch Arbeitsleistung erbrachten Zeitwertkontos.

Und kann der Kollege den Tag bestimmen, an welchem er nicht arbeiten möchte. Er bevorzugt eine 4 Tages Woche mit freiem Freitag.

Vielen Dank im vorraus.

der Sachse

Urlaubsanspruch bei (bezahlter) Teilzeit

Luculus, Monday, 08.01.2024, 20:57 (vor 274 Tagen) @ sachse

Im Prinzip nimmt der Kollege ja Freitags Freizeitausgleich und arbeitet nicht 4 Tage Woche. Daher müsste er den vollen Urlaubsanspruch haben. Das wäre ja auch so wenn er die 52 Freitage im Jahr am Stück nähme vor der Rente also 2-3 Monate eher den letzten Tag hätte.

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