Praktikum nach Umschulung? (Allgemeines)

Rübe, Bayern, Wednesday, 24.01.2024, 17:06 (vor 94 Tagen)

Hallo,
habe mal eine Frage.
Wir hatten in der Firma einen Praktikanten (kein Schüler-/Studentenpraktikum) von einer Umschulungsmaßnahme. Jetzt hat diese Person vor längerer Zeit die Umschulung abgeschlossen, findet aber keinen Arbeitsplatz als behinderter Mensch.
Der Behinderte will nun seine erworbenen Fähigkeiten aus der Umschulung in der Praxis erhalten und vertiefen, um mit Berufserfahrung die Einstellungsmöglichkeiten zu verbessern und hat nach einem – kostenlosen - Praktikum für 3 Monate angefragt.

Die Personalabteilung hat mit Hinweis auf die Gefahr, dass es bei einer weisungsgebundenen Tätigkeit ein zahlungspflichtiges Arbeitsverhältnis entstehen kann, ein Praktikum gegenüber der SBV abgelehnt.
Ist dem so?

Eine geringfügige Beschäftigung soll mit der erwünschten Vollzeit für 3 Monate auch nicht möglich sein.

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Liebe Grüße
M. Rübe

Praktikum nach Umschulung?

Luculus, Thursday, 25.01.2024, 00:34 (vor 93 Tagen) @ Rübe

Leider ist das so. So bald es verwertbare Arbeitsleistung gibt muss auch bezahlt werden. Ansonsten kann Sozialversicherungsbetrug unterstellt werden. Gibt es nicht die Möglichkeit ggf mit Zuschüssen der Bundesagentur einzustellen? Da kann man ggf. auch Praktikumsmöglichkeiten mit eventueller Übernahme vereinbaren. Haben wir so gemacht. Eine Person mit schwerer Behinderung hatte sich beworben, hatte jedoch im Front-Office keine Chance. Wir haben ihr dann einige Zeit später einen "Praktikumsplatz für 6 Monate gesucht und die Agentur hat das zu 100% gezahlt. Dann war eine Stelle in einem anderen Bereich vakant und wir konnten ihr diese anbieten. Die Agentur hat auch weiter einen großen Anteil für 3 Jahre übernommen. Sie hat jetzt einen festen Vertrag. Mal was total tolles :-)

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