schichtarbeit im büro für schwerbehinderte? (Allgemeines)

mrymen, Tuesday, 19.09.2006, 20:26 (vor 6449 Tagen)

hallo.
ich als br habe folgende anfrage eines schwerbehinderten kollegen mit 60%.
die arbeitszeiten sollen nach hinten (sprich von 16.30uhr auf 18uhr bzw. 19uhr)
verschoben werden.
somit kann der kollege seine therapie nicht nachkommen.
muß dieser kollege diese arbeitszeiten akzeptieren>
wie sollen wir uns verhalten>
nicht dass der kollege wegen dieser forderung gekündigt wird.

danke
anja

schichtarbeit im büro für schwerbehinderte?

hackenberger, Wednesday, 20.09.2006, 09:48 (vor 6449 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,

grundsätzlich sind auch Schwerbehinderte einmal "ganz normale" Arbeitnehmer, mit allen Rechten und Pflichten. Der BR hat auch hier sein normales Recht/ Pflicht Arbeitszeitverschiebungen/-pläne mitzubestimmen.

Für Schwerbehinderte gilt weiter hier der § 81 Abs. 4 "Beschäftigung entsprechend Fähigkeiten und Kenntnissen". Hieraus könnte sich ggf. eine Möglichkeit/Begründung ergeben, dass eine Arbeitszeitverschiebung nicht zumutbar wäre.

Der AG muss aber auch dem schwerbehinderten AN nicht unbedingt einen Arbeitsplatz "backen". Wenn also eine Beschäftigung nur unter den veränderten Bedingungen (Arbeitszeit) möglich ist, und eine entsprechende organisatorische Anpassung an die Anforderungen des Schwerbehinderten dem AG nicht zumutbar ist (§ 81 (4) Vorbehalt der Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit), könnte ein Gefährdung der dauerhaften Beschäftigung entstehen.

Sollte durch diese vom AG geplanten Maßnahmen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein, wäre es auch ein Thema für den § 84 (1) SGB IX.

Zum Schluss noch der Hinweis, es ist ggf. aber auch dem Schwerbehinderten zumutbar, seine Therapie zeitlich an die veränderten Arbeitszeiten anzupassen oder ggf. Teilzeit.

schichtarbeit im büro für schwerbehinderte?

mrymen, Wednesday, 20.09.2006, 18:11 (vor 6448 Tagen) @ hackenberger

hallo berhard,
danke für die info.
aber mein schwerbeh. kollege beruft sich ja auf seinen arbeitsvertrag!
dort stehen arbeitszeiten, welche optimal sind, um abends seine therapie durchzuführen!
beispiel:
er arbeitet jetzt von 7 uhr bis 17 uhr!
nun soll er aber
von 8 uhr bis 18 uhr oder von 9 uhr bis 19uhr arbeiten!
seine therapie kann er nicht vor 9 anfangen, und auch nicht später als 18uhr abends beginnen!
die fahrtzeit beträgt ja auch nochmals 1 stunde!
er kommt jetzt voll ins schwimmen!
arbeiten, und seine gesundheit gefährden,
oder das machen was sein arzt sagt, und seine arbeit verlieren...

wer kann hier ne verbindliche aussage treffen>>>

danke
anja

schichtarbeit im büro für schwerbehinderte?

Pia, Thursday, 21.09.2006, 07:53 (vor 6448 Tagen) @ mrymen

Welche Zeiten gehen denn von diesen Zeiten, sind immerhin 10 Stunden, für Pausen ab>

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