Teilzeit Bedingungen (Allgemeines)

sachse, Leipzig, Wednesday, 31.01.2024, 09:35 (vor 87 Tagen)

Hallo,

ich hatte hier > https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30623 nach den Urlausansprüchen gefragt.
Falls es für Euch interessant ist: es hat sich geklärt, der Kollege bekommt vollen Urlaub für 2024 und anteilig für 2025. Er braucht lt. AG auch für die Tage des freien Tages (aus Arbeitszeitkonto) keinen Urlaub zu nehmen.

Aber es ist noch eine Frage offen: es ist geklärt das der Kollege ab einen bestimmten noch zu errechneten Zeitpunkt 80% arbeitet (bis zum Erreichnen der Rente). Kann der Kollege als Schwerbehinderter bestimmen wie er die 80% gestaltet? Er möchte eine 4 Tageswoche (Mo. bis Do.) und Freitags frei. Auf welchem Paragraphen können wir uns berufen?

der sachse

Teilzeit Bedingungen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 31.01.2024, 15:48 (vor 87 Tagen) @ sachse

Hallo,

Hallo,

Auf welchem Paragraphen können wir uns berufen?

§ 164 Abs. 4 und 5 SGB IX

der sachse

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&Tschüß

Wolfgang

Teilzeit Bedingungen

Luculus, Sunday, 04.02.2024, 13:47 (vor 83 Tagen) @ albarracin

Wobei es vermutlich kein Anrecht auf 4 Tage Woche geben wird. Man kann das aushandeln und z.B. im BEM vereinbaren. Desweiteren muss es eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen geben. Man muss dem Arbeitgeber jedoch zugestehen, dass es oft schwierig ist sowas den anderen Mitarbeitenden zu verkaufen. Da sollte man überlegen ob man ggf. den anderen ein Goodie geben kann (arbeiten die keiner mag übernehmen, Dienste übernehmen...)

Teilzeit Bedingungen

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.02.2024, 15:51 (vor 82 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Wobei es vermutlich kein Anrecht auf 4 Tage Woche geben wird.

Das kann es sehr wohl geben auf Grundlage des § 164 Abs. 4 SGB IX mit entsprechender fachmedizinischer Begründung.

Man kann das aushandeln und z.B. im BEM vereinbaren. Desweiteren muss es eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen geben.


Die Interessenabwägung hat schon zu gutem Teil der Gesetzgeber vorgenommen. Die Rechte nach § 164 Abs. 4 sind grundsätzlich einklagbare Rechtsansprüche.

Man muss dem Arbeitgeber jedoch zugestehen, dass es oft schwierig ist sowas den anderen Mitarbeitenden zu verkaufen. Da sollte man überlegen ob man ggf. den anderen ein Goodie geben kann (arbeiten die keiner mag übernehmen, Dienste übernehmen...)

Gehts noch? Als Strafe für die Inanspruchnahme von gesetzlichen Rechten sollen die Schwerbehinderten/Gleichgestellten dann die mieseste Arbeit machen?
Und für das Verständnis unter den Kolleg*innen kann man auch mit Zustimmung des Betroffenen professionelle Hilfe durch den IFD bekommen gem. § 193 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__193.html

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&Tschüß

Wolfgang

Teilzeit Bedingungen

Vertigo, Saarland, Friday, 02.02.2024, 08:49 (vor 85 Tagen) @ sachse

Hallo,

ich denke, er kann auf die vier Tage Woche bestehen, aber nicht darauf, verbindlich die Freitage und Feiertage immer frei zu haben.

Bei uns in der Klinik ist es auch nicht möglich, dass schwerbehinderte und gleichgestellte sich Tage aussuchen können. Und schon gar nicht immer einen freien Freitag oder Montag, um das Wochenende zu verlängern oder immer Feiertags und Wochenendfrei.
Kein Rosinenpicken nennen sie das immer.

In § 164 steht in Abs. 4 bei 4.) dass die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeit anders gestaltet werden kann. Für mich heißt das aber nicht, dass man sich die Tage aussuchen kann.

Wenn die Zumutbarkeit gegeben ist und der Arbeitgeber damit einverstanden ist, ist es ja auch in Ordnung.

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Gruß
Vertigo

Teilzeit Bedingungen

sachse, Leipzig, Tuesday, 06.02.2024, 09:28 (vor 81 Tagen) @ sachse

Danke für die Antworten, wir werden mal sehen, was wir in einem Erstgespräch mit dem AG aushandeln können. Sollte es nicht so zufriedenstellend laufen, können wir dann über die genannten Gesetze etc. sicher auch was erreichen.

Teilzeit Bedingungen

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 07.02.2024, 13:45 (vor 80 Tagen) @ sachse

Moin Mojn Sachse,

es kommt immer auf die Behinderungen an, ob sich eine 4 Tage Woche herleiten lässt. Beispiel: Eine Kollegin hat MS. Nach der Erholung am WE ist sie Montags noch am fittesten was sich immer weiter reduziert bis Freitag tw. auch mit Arbeitsunfähigkeitszeiten belegt ist, die zum Ende der Arbeitwsoche hin zunehmen.
Daher Vorschlag 4 Tage Woche mit möglichst Mittwochs frei. dadurch hat die Kollegin 2 Tage Arbeit, ein Tag Rekonvaleszenz, zwei Tage Arbeit, zwei Tage Rekonvaleszenz im Wechsel.

Dieses Modell hilft beiden Seiten, es dient der Arbeitsfähigkeit und die Kollegin wird nicht überlastet, auch andere müssen ihr weniger abnehmen.

Liebe Grüße

Hendrik

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