Online statt Präsenzseminare (Allgemeines)

muelju, Bielefeld (NRW), Tuesday, 06.02.2024, 17:03 (vor 81 Tagen)

Hallo zusammen,

wir wollen unseren 2. Stellvertreter zu einem SBV Grundseminar Teil II schicken.
Nun gibt es innerhalb der Niederlassung seit einiger Zeit Besorgnis aufgrund der Wirtschaftlichkeit. Was den AG dazu verleitet, der SBV statt ein Präsenzseminar nur ein Online Seminar freigeben zu wollen...

Habt Ihr zu diesem Thema bereits Erfahrungen, bzw. sind Euch zu ähnlichen Fällen bereits Urteile bekannt?

Besten Dank und viele Grüße

muelju

Online statt Präsenzseminare

MatthiasNRW, Wednesday, 07.02.2024, 08:41 (vor 80 Tagen) @ muelju

Hallo,

wir wollen unseren 2. Stellvertreter zu einem SBV Grundseminar Teil II schicken.
Nun gibt es innerhalb der Niederlassung seit einiger Zeit Besorgnis aufgrund der Wirtschaftlichkeit. Was den AG dazu verleitet, der SBV statt ein Präsenzseminar nur ein Online Seminar freigeben zu wollen...

Habt Ihr zu diesem Thema bereits Erfahrungen, bzw. sind Euch zu ähnlichen Fällen bereits Urteile bekannt?

das LAG Düsseldorf hat im Fall einer Personalvertretung entschieden, dass die Personalvertretung sich nicht auf ein Webinar verwiesen lassen muss:

"Die Personalvertretung durfte auch in Anbetracht der immerhin vierstelligen Kosten für Übernachtung und Verpflegung im Zusammenhang mit dem Präsenzseminar und unter Berücksichtigung der (unterstellt: angespannten) wirtschaftlichen Situation der Arbeitgeberin in Ausübung ihres Beurteilungsspielraums annehmen, dass eine Präsenzschulung im Hinblick auf den zu erzielenden Lernerfolg wesentlich effektiver ist als eine Onlineschulung. Das gilt auch dann, wenn die Lerninhalte identisch sein sollten." (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 –, Rn. 35, juris)

Gegen diese Entscheidung ist Rechtsbeschwerde beim BAG anhängig (Az. 7 ABR 8/23).
Eine mündliche Verhandlung am 7. Senat findet heute (07.02.2024) um 9:45 Uhr statt:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/termin/7-abr-8-23/

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Gruß
Matthias

Webinare statt Präsenzseminare?

Cebulon, Wednesday, 07.02.2024, 14:20 (vor 80 Tagen) @ muelju

BAG, 07.02.2024 – 7 ABR 8/23

Hallo,

siehe Pressemitteilung. Gilt m.E. jedenfalls dann für 2. Stellv. sinngemäß, wenn > 200 sbM bei Heranziehung, sonst kein gesetzlicher Schulungsanspruch laut § 179 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

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