Teilzeitarbeit

Peter @, Monday, 23.02.2004, 17:10 (vor 7368 Tagen)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

Es gibt das Gesetz, daß schwerbhinderte
Arbeitnehmer/innen ein Recht auf Teilzeitarbeit haben,
wenn es die Art und Schwere ihrer Behinderung nötig
macht. Aber wer entscheidet dies>> Muß die betreffende
Person ein Gutachten vom Arzt vorweisen> Bin für jeden
Tip dankbar.

Gruß
Peter

Re: Teilzeitarbeit

hackenberger, Tuesday, 24.02.2004, 09:08 (vor 7367 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

entscheiden tut es letztlich der Arbeitgeber. Schaue
Dir auch einmal das Teilzeit- und Befristungsgesetz
an. Dieses reget grundsätzlich das Thema "Teilzeit".
Der Schwerbehinderte hat nur einen Anspruch auf
Teilzeit, welcher neben dem Anspruch aus dem Teilzeit-
und Befristungsgesetz weiter auch noch über das SGB IX
gestützt wird. Also eine höhere Anforderung an den AG
dieses zu prüfen mit dem Ziel dem gestellten Antrag zu
entsprechen. Übrigens wird der Anspruch auch noch mit
dem § 81 SGB IX gestützt.

Die behindertenbedingte Notwendigkeit eines
Teilzeitanspruches muss der Schwb ggf. ärztlich
belegen.

Aber leider gelten auch bei Schwb die
Grundsatzregelungen des Teilzeit- und
Befristungsgesetz. Wenn der AG es also belegen kann,
dass es betrieblich wirklich nicht umsetzbar ist, gilt
dieses auch für Schwb.

PS: Noch ein Hinweis: Wenn Schwerbehinderte
behindertenbedingt erkranken und dieses zur
Arbeitsunfähigkeit führt (Krankmeldung), so sollten
sie dieses stets auf der Krankmeldung vermerken
lassen, "behindertenbedingte Erkrankung". Dieses
könnte ggf. einmal von Interesse werden, wenn der AG
wegen zu vieler Krankenfehltage eine personenbedingte
Kündigung aussprechen möchte.

Bernhard

Re: Teilzeitarbeit

Raphael, Thursday, 04.03.2004, 13:11 (vor 7358 Tagen) @ Peter

> PS: Noch ein Hinweis: Wenn Schwerbehinderte
> behindertenbedingt erkranken und dieses zur
> Arbeitsunfähigkeit führt (Krankmeldung), so sollten
> sie dieses stets auf der Krankmeldung vermerken
> lassen, 'behindertenbedingte Erkrankung'. Dieses
> könnte ggf. einmal von Interesse werden, wenn der AG
> wegen zu vieler Krankenfehltage eine
personenbedingte
> Kündigung aussprechen möchte.
>
> Bernhard
>

Hallo Bernhard,

hast du dazu eine Quelle oder ist dies nur ein Tip aus
deiner Erfahrung heraus> Möchte dies gerne public
machen, es wäre jedoch schön, wenn dort dann eine
Quellenangabe hinter steht. (ich kann ja schlecht
schreiben, daß stand im Forum auf www.schwbv.de ;-) )

Gruß Raphael

Re: Teilzeitarbeit

hackenberger, Thursday, 04.03.2004, 15:59 (vor 7358 Tagen) @ Peter

Hallo Raphael,

das ist zum einen Erfahrung. Weiter gab es früher z.B.
bei der DBP eine entsprechende betriebliche Regelung
welches dieses auch bestärkte.

Aber es lässt sich auch aus dem SGB IX und aus dem
Diskriminierungsschutz aus dem GG gewissermaßen
herleiten. Denn kein Schwerbehinderter darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt/diskriminiert werden.

Folge: Ich muss behindertenbedingte Krankenfehltage
anders bewerten als sonstige Krankenfehltage. Bisher
bin ich in meinem Unternehmen auch stets damit
durchgekommen.

Selbstverständlich, können auch behindertenbedingte
Krankenfehltage, sofern sie sehr auffällig (Zahl der
Tage) sind dazu führen, dass besonders bei einer
negativen Gesundheitsprognose zu einer
personenbedingten negativen arbeitsvertragrechtlichen
Maßnahme führen. Jedoch hier stets unter Beachtung der
§§ 81 und 84 SGB IX.

Jedoch muss hier zum einen die Anzahl der
Krankenfehltage sehr erheblich sein und weiter eine
negative Gesundheitsprognose bestehen.

Also, behindertenbedingte Krankenfehltage müssen
anders betrachtet und gewertet werden als sonstige
Krankenfehltage.

Bernhard

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