Außerordentliche Kündigung Vertrauensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

Sandra, Hessen, Sunday, 25.02.2024, 11:05 (vor 62 Tagen)

Hallo zusammen,

lt. § 179 Abs.8 Satz 1 SGB IX muss der Arbeitgeber Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren bezahlen. Wie sieht es aus bei einer Außerordentlichen Verdachtskündigung der Vertrauensperson wo der Arbeitgeber getätigte SBV Arbeit in Frage stellt.

Danke für Eure Mithilfe.

Grüße Sandra

Außerordentliche Kündigung Vertrauensperson

Scheeks, im MTK, Sunday, 25.02.2024, 19:41 (vor 61 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra, wenn ich mich richtig erinnere, greift hier auch der § 15 KSchG, weil der Kündigungsschutz einer Vertrauenserson dem Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitgliedes entspricht.
So oder so sollte diese VP sich dringend an einen Fachanwalt wenden, denn da gibt es auch Fristen zu beachten und sei es nur die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage. Aber der Anwalt weiß, was hier noch möglich und ratsam ist.

Außerordentliche Kündigung Vertrauensperson

MatthiasNRW, Monday, 26.02.2024, 09:35 (vor 61 Tagen) @ Sandra

Hallo zusammen,

lt. § 179 Abs.8 Satz 1 SGB IX muss der Arbeitgeber Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren bezahlen. Wie sieht es aus bei einer Außerordentlichen Verdachtskündigung der Vertrauensperson wo der Arbeitgeber getätigte SBV Arbeit in Frage stellt.

Hallo,

die herrschende Meinung zum Betriebsverfassungsrecht sieht die Kostentragungspflicht auf gerichtliche Verfahren zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte oder Rechtsverhältnisse beschränkt (Fitting, BetrVG § 40 Rn. 65, mit anderer Auffassung). Bei analoger Anwendung dieses Grundsatzes unterliegt eine Streitigkeit der SBV, welche nicht die Rechte der SBV, sondern das Arbeitsverhältnis betrifft, nicht der Kostentragungspflicht.

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Gruß
Matthias

Außerordentliche Kündigung Vertrauensperson

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 26.02.2024, 11:07 (vor 61 Tagen) @ Sandra

Hallo,

unabhängig von der Kostenfrage, muss aber dringendst zur Inanspruchnahme eines FACHanwaltes geraten werden.

Gerade bei der Kündigung eines Arbeitnehmervertreters (BR, VP; können generell nur außerordentlich nach §103 BetrVG gekündigt werden) gibt es viele Feinheiten und Hürden, welche eine Kündigung schnell unwirksam werden lassen. Es sollte auch sehr genau überlegt werden, ob man zur Vermeidung der Kündigung einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Meine Meinung hierzu ist ein klares "NEIN", AG soll Kündigen, im Kündigungsschutzverfahren wird es durch einen Richter betrachtet und nach meinen Erfahrungen kommen dann wesentlich höhere Abfindungssummen auf den Tisch (> Faktor 10 (Zehn!!)). Restrisiko bleibt jedoch.

So wünsche ich das "glückliche Händchen" zur Entscheidungsfindung und zum Anwalt.

VG

Außerordentliche Kündigung Vertrauensperson

Sandra, Hessen, Monday, 26.02.2024, 11:13 (vor 61 Tagen) @ mietze_katz

Vielen Dank für die Infos allerseits.

Grüße Sandra

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