Leidensgerechter Arbeitsplatz + Arbeitslos bis Renteneintritt ? (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Tuesday, 27.02.2024, 00:25 (vor 60 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen…

Bei uns versucht man zunehmend SBM welche wenige Jahre vor der Rente stehen, mit Aufhebungsvertrag rauszudrücken…

Zum Beispiel das „Angebot“ an einem Kollegen (gleichgestellt) welcher aus gesundheitlichen Gründen Fahrdienstuntauglich geworden ist und 4Jahre bis zum abzugsfreien Rentenbezug hat. Der Kollege ist über 60 Jahre alt und über 35 Jahre im Unternehmen beschäftigt.

Man bietet dem Kollegen in einem Aufhebungsvertrag einen „Leidensgerechten Arbeitsplatz“ für 2 Jahre an, mit der Maßgabe sich danach arbeitslos zu melden und so in die Rente zu „schippern“.

Ich bin als VP mit solch einer Vorgehensweise überhaupt nicht einverstanden. Mir ist nicht bekannt das es im §164 SGB IX eine zeitliche Befristung für die Inanspruchnahme eines leidensgerechten Arbeitsplatzes gibt. Ganz abgesehen davon gibt es im ÖD auch noch den tarifvertraglichen Schutz für ältere Arbeitnehmer, bei … geistig und körperlicher Abnahme der Leistungsfähigkeit. Man vertritt bei uns aber die Meinung, dieser Schutz würde in diesem Falle nicht greifen, weil der AN seine Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann…

Frage. Wie würdet ihr vorgehen…

Kann das Unternehmen mit Zustimmung des BR den Zeitraum des leidensgerechten Arbeitsplatzes befristen.. zum Beispiel bis zum „frühestmöglichen Renteneintrittsdatum“ ?

Vielen Dank im Voraus…

Leidensgerechter Arbeitsplatz + Arbeitslos bis Renteneintritt ?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.02.2024, 10:36 (vor 60 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

leider sind derartige Arten von "Auflösungsverträgen" grundsätzlich zulässig.
Die SBV muss zwar vorher über die Absicht des AG informiert werden, kann aber nur über die Beratung der betroffenen Beschäftigten versuchen, Einfluss zu nehmen.

BR/PR und auch das Integrationsamt sind dabei nicht zu beteiligen.

Wenn der betroffene Beschäftigte eine derartige Maßnahme unterschreibt, dann war es das.

Es stellt sich aber die Frage, warum der "leidensgerechte" Arbeitsplatz nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Da bist Du als SBV auch in der Pflicht, dieses Vorgehen generell in Frage zu stellen und ggfs. die Beschäftigten dahingehend zu beraten, daß der AG erst mal seinen Pflichten zur Prävention bzw. zum BEM gem. § 167 nachkommen soll.

Mehr lässt sich aus meiner Sicht ohne detaillierte betriebliche Kenntnisse nicht seriös schreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Leidensgerechter Arbeitsplatz + Arbeitslos bis Renteneintritt ?

Phönix, NRW, Tuesday, 05.03.2024, 01:04 (vor 53 Tagen) @ Nobi69

Im Grundsatz ist es erstmal nicht falsch, wenn verschiedene Optionen diskutiert werden und manch mal kann ein Auflösungsvertrag, eine Altersteilzeitregelung oder das Ausnutzen von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung ein Weg sein, welcher einem älteren und gesundheitlich angeschlagenen Mitarbeitenden vorzeitig in die Altersrente führt, wenn auch mit Abschlägen. Wenn es keine Einigung gibt, bleibt häufig nur die Kündigung, bei der man die Abfindung noch erstreiten muss.

Auch würde ich hier die zeitliche Befristung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes nicht für sich betrachten, sondern als Teil von einem Gesamtpaket. Wenn ein solcher Arbeitsplatz für Zeitraum X zur Verfügung gestellt werden kann und im Anschluss unter Ausnutzung von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung der Übergang in die vorgezogene Altersrente gelingt, kann dies eine gute Möglichkeit sein. Bei einem Auflösungsvertrag würde ich auch von der Zahlung einer Abfindung ausgehen, denn mit dem Auflösungsvertrag kann auch zunächst eine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit einhergehen und dies muss auch ausgeglichen werden. Entsprechend höher sollte die Abfindungssumme ausfallen.

Für manche Arbeitgeber ist es sehr schwer einen leidensgerechten Arbeitsplatz einzurichten. Wenn die Grenze des Zumutbaren beim Arbeitgeber erreicht ist, muss man andere Lösungen suchen und finden. Überspitzt betrachtet, muss kein Arbeitgeber eine "Krabbelgruppe" für Mitarbeiter einrichten, die ihren Job nicht mehr ausüben und in der diese die Zeit bis zur regulären Rente mit vollen Bezügen absitzen können.

Letztlich ist es für die Arbeit der SBV auch wertvoll, wenn man weiß, dass es leidensgerechte Arbeitsplätze gibt, die eben nicht über längere Zeiträume belegt sind, denn es gibt noch mehr Mitarbeitende, für die man Lösungen sucht.

Gruß
Phönix

Leidensgerechter Arbeitsplatz + Arbeitslos bis Renteneintritt ?

Nobi69, Potsdam, Tuesday, 05.03.2024, 14:36 (vor 53 Tagen) @ Phönix

Vielen Dank für die Antworten.. habe wieder was gelernt...

RSS-Feed dieser Diskussion