Zusatzurlaub für SBM (Zusatzurlaub)

Claudivo, Tuesday, 26.03.2024, 11:18 (vor 32 Tagen)

Hallo ! Ich bin noch recht neu als SBV (12/23 gewählt). Nun hat mich eine Mitarbeiterin gefragt, wie es sich mit dem Zusatzurlaub für SBM verhält.
Diese Kollegin war auf Grund einer Krebserkrankung bis 2/23 mit einem GdB von 60 eingestuft (5 Tage Zusatzurlaub). Sie hatte im vergangenen Jahr dann vom Versorgungsamt Bescheid bekommen, mit der Bitte Ihre verbliebenen Einschränkungen/ Erkrankungen anzugeben, damit ein neuer GdB festgestellt werden kann. Dieser Bescheid kam dann erst in 11/23 mit nur einem GdB von 20 . Widerspruch hat sie leider nicht eingelegt, obwohl einige Sachen nicht berücksichtigt wurden (aber das werden wir bald in Angriff nehmen).
Mir geht es um den Zusatzurlaub, der meiner Meinung nach bis zum Erhalt des Nachfolge Bescheides hätte gelten müssen (anteilig).
In der Personalabteilung wurde meiner Kollegin aber gesagt, dass sie in der Zeit von März-bis November gar keinen GdB hätte und somit keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Ist das so richtig?
Wenn ihr der Urlaub zugestanden hätte, könnte sie ihn noch rückwirkend bekommen? Leider hat sie es mir jetzt erst erzählt.
Ich danke für die Hilfe.
Claudia

Zusatzurlaub für SBM

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.03.2024, 13:03 (vor 32 Tagen) @ Claudivo

Hallo,

die Personalabteilung liegt falsch.
Grundsätzlich gilt ein GdB gem. § 48 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html
solange, bis ein neuer GdB rechtskräftig festgestellt wurde.
Und wenn der GdB rechtskräftig neu mit unter 50 festgestellt wurde, dann gibt es noch die sog. "Nachwirkung" des § 199 Abs. 1 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusatzurlaub für SBM

Cebulon, Tuesday, 26.03.2024, 14:27 (vor 32 Tagen) @ Claudivo

Dieser Bescheid kam dann erst in 11/2023 mit nur einem GdB von 20

Hallo Claudi,

die teilweise Inkompetenz in Personalverwaltungen ist erschreckend: Wie schon geschrieben sowie begründet gilt die Beschäftigte nach wie vor als schwerbehindert, gemäß meiner Berechnung mind. bis Ende März 2024 wegen nachwirkender gesetzlicher Schutzfrist laut VdK mit Beispielen und steuerrechtlichem Hinweis!

In der Personalabteilung wurde meiner Kollegin aber gesagt, dass sie in der Zeit von März bis November gar keinen GdB hätte und somit keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Ist das so richtig?

Nein – das ist grobe Desinformation, da durchgängig schwerbehindert bis zum 31.3.2024 im Rechtssinne: Der Bescheid wurde im Dezember bestandskräftig – dazu kommen noch drei Kalendermonate laut BIH:
Der Personalverwaltung fehlt offenbar gesetzliches elementares Grundwissen: Sehr stümperhaft, sehr unprofessionell, und diskriminierend. Als Nachweis sollte m.E. der Bescheid vom Nov. 2023 genügen, ansonsten den SB-Ausweis verlängern lassen, falls Personaler „begriffsstutzig“ sein sollten …

Mir geht es um den Zusatzurlaub, der meiner Meinung nach bis zum Erhalt des Nachfolge-Bescheides hätte gelten müssen (anteilig).

Nein, nicht nur anteilig, sondern vollständig, weil komplett schwerbehindert 2023 kraft Gesetzes

Wenn ihr der Urlaub zugestanden hätte, könnte sie ihn noch rückwirkend bekommen?

Dieser Zusatzurlaub 2023 sollte „schnellstmöglich“ möglichst noch vor April 2024 angetreten werden!

Gruß,
Cebulon

Zusatzurlaub für SBM

Claudivo, Thursday, 28.03.2024, 05:02 (vor 30 Tagen) @ Cebulon

Danke für die sehr guten Tipps 👍,mit den passenden Gesetzen.

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