Sachgrundlos oder mit Sachgrund? (Einstellung)
Hallo,
eben mit einem Kollegen aus einer anderen Behörde getroffen, die hatten zuletzt ein Stellenbesetzungsverfahren, wo den Bewerbern erzählt wurde, dass aufgrund der zugenommenen Einwohnerzahl und der damit einhergehenden Mehrarbeit ein Angestellten mehr benötigt wird. Aufgrund der Haushaltsmittel könnte man aber nicht gleich eine unbefristete Stelle anbieten, die bei Eignung nach den zwei Jahren aber möglich ist ("zunächst eine befristete Vollzeitstelle für 24 Monate, Teilzeit möglich. Bei Eignung ist eine unbefristete Übernahme möglich.").
Dies wurde dann seitens der eingestellten Person auch von den anderen Kollegen im entsprechenden Bereich erzählt.
Und die eingestellte Person merkt das auch anhand der Arbeit.
Nun hat die eingestellte Person aber einen Arbeitsvertrag für zwei Jahre ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG erhalten.
Liegen aber mit den o. g. Gründen nicht Gründe für eine Sachgrundbefristung vor?
Danke.
Grüße