Sachgrundlos oder mit Sachgrund? (Einstellung)

spid, Saturday, 30.03.2024, 16:17 (vor 191 Tagen)

Hallo,

eben mit einem Kollegen aus einer anderen Behörde getroffen, die hatten zuletzt ein Stellenbesetzungsverfahren, wo den Bewerbern erzählt wurde, dass aufgrund der zugenommenen Einwohnerzahl und der damit einhergehenden Mehrarbeit ein Angestellten mehr benötigt wird. Aufgrund der Haushaltsmittel könnte man aber nicht gleich eine unbefristete Stelle anbieten, die bei Eignung nach den zwei Jahren aber möglich ist ("zunächst eine befristete Vollzeitstelle für 24 Monate, Teilzeit möglich. Bei Eignung ist eine unbefristete Übernahme möglich.").

Dies wurde dann seitens der eingestellten Person auch von den anderen Kollegen im entsprechenden Bereich erzählt.

Und die eingestellte Person merkt das auch anhand der Arbeit.

Nun hat die eingestellte Person aber einen Arbeitsvertrag für zwei Jahre ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG erhalten.

Liegen aber mit den o. g. Gründen nicht Gründe für eine Sachgrundbefristung vor?

Danke.

Grüße

Sachgrundlos oder mit Sachgrund?

Kasandra, Saturday, 30.03.2024, 23:45 (vor 191 Tagen) @ spid

Hallo Spid,

ich kann nicht ersehen, dass es sich um das Thema von sbM oder gleichgestellten Menschen handelt.

Mir scheint es, Du bist mit dieser Fragestellung im falschen Forum.

Ein Tipp, nutze Deinen Bildungsurlaub für die Themen es Personalrates. Da gibt es sicherlich über BIH oder Deine Gewerkschaft gute Seminare.

Viele Grüße,

Kasandra

Sachgrundlos oder mit Sachgrund?

Phönix, NRW, Monday, 01.04.2024, 10:12 (vor 189 Tagen) @ spid

Die zeitliche Befristung mit Sachgrund hat seine Relevanz erst nach den ersten 2 Jahren, welche ohne Sachgrund befristet sein können.

Damit möchte man verhindern, dass Mitarbeitende in einer Endlosschleife mit Zeitverträge geraten, welche das Leben doch einschränken. So kann z.B. die Kreditaufnahme bei einer Bank ohne unbefristetes Arbeitsverhältnis schwierig sein. Durch den aktuellen Fachkräftemangel haben es die Arbeitgeber schwer, wenn sie Zeitverträge anbieten. In manchen Tätigkeitsfeldern bietet mein Dienstgeber daher keine Zeitverträge mehr an, dafür wird die Probezeit intensiv genutzt!

Das TzBfG bietet aber auch Schlupflöcher. So kann durchaus eine Sachgrundbefristung z.B. eine Elternzeitvertretung vorliegen, ohne dass der entsprechende befristete Mitarbeitende genau auf dem Arbeitsplatz eingesetzt wird, der durch die Elternzeit nicht besetzt ist.

Gruß
Phönix

Sachgrundlos oder mit Sachgrund?

spid, Monday, 01.04.2024, 10:20 (vor 189 Tagen) @ Phönix

Aber als erstes einen sachgrundlosen Arbeitsvertrag im ÖD ist doch eher ungewöhnlich, oder!?

Sachgrundlos oder mit Sachgrund?

Phönix, NRW, Monday, 01.04.2024, 10:34 (vor 189 Tagen) @ spid

Auch der Dienstgeber im ÖD hat die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung und diese wird auch genutzt. Zwar wird dies von Arbeitsrechtlern und Interessensvertretungen kritisiert, da hier nur der Dienstgeber einen Vorteil hat, aber es ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Bei meinem Dienstgeber ist eine sachgrundlosen Befristung laut Tarifvertrag nur noch für 14 Monate möglich. Wir (MAV/SBV) setzen uns auch dafür ein, dass unser Dienstgeber generell keine Dienstverträge mit sachgrundlosen Befristung mehr abschließt. Um Umkehrschluss hatten wir noch nie so viele Probezeitkündigungen.

Gruß
Phönix

Sachgrundlos oder mit Sachgrund?

magheinz ⌂, Tuesday, 02.04.2024, 09:07 (vor 189 Tagen) @ spid

Bei uns hat ca 1/3 bis 1/2 der Belegschaft sachgrundlos befristet Verträge.
Je nach Anzahl der Projekte sind das mal mehr oder mal weniger.
Meist ist dank Haushaltsrecht bis 31.12. des Jahres befristet

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