Inklusionsbeauftragte und andere Ämter. (Allgemeines)
Kann die stellvertretende GleiB zusätzlich zur Inklusionsbeauftragten ernannt werden oder schliesst sich das aus?
Es geht um eine Bundesbhörde, also BGleiG, BPersVG etc.
Kann die stellvertretende GleiB zusätzlich zur Inklusionsbeauftragten ernannt werden oder schliesst sich das aus?
Es geht um eine Bundesbhörde, also BGleiG, BPersVG etc.
Hallo,
ich sehe hier keine rechtlichen Bedenken, einer Gleichstellungsbeauftragten auch Funktion einer Inklusionsbeauftragten zu übertragen.
Die Inklusionsbeauftragten haben kein Amt, sondern sind Beauftragte des Arbeitgebers. Sie werden nicht ernannt, sondern beauftragt („bestellt“)
Gruß,
Cebulon
danke für die Info.
Ich denke durch die Anforderung "der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt" wird es eh jemand aus der Geschäftsleitung. Das kommt ja einer Unterschriftenbefugnis gleich, bei der ich mir nicht vorstellen kann, dass die GL diese aus der Hand gibt.