Prüfung (Allgemeines)

Luculus, Thursday, 18.04.2024, 06:52 (vor 13 Tagen)

In meinem Betrieb ÖD hat ein Bereich im letzten Jahr eine nach Ausbildung für ein Jahr weiterbeschäftigte gehen lassen obwohl es freie Stellen gab. Jetzt werden mehrere Stellen in dem Beruf ausgeschrieben. Die SBV meint dass die Verwaltung prüfen muss ob die ehemalige Kollegin nicht auf eine der Stellen eingewiesen werden kann ohne dass sie das Auswahlverfahren durchlaufen muss (Kein Verwaltungsberuf, öffentliche Ausschreibung). Könnte das so laufen oder muss sie zwingend ins Auswahlverfahren? Eigentlich hätte sie vor 8 Monaten unbefristet übernommen werden müssen wenn aus Unfähigkeit oder bewusst die damals schon freien Stellen "gefunden" worden wären.
DAs würde der besonders betroffenen ehemaligen Kollegin echt helfen.

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Kasandra, Sunday, 21.04.2024, 22:18 (vor 10 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

ich komme zwar nicht aus dem ÖD.

Aber Du schreibst:gehen lässt.

Somit lese ich daraus, dass der / die kein Interesse an einer weiteren Anstellung hatte.

Ein AG kann keinen MA "verhaften" zu bleiben. Wenn der MA sich anders orientiert oder einen besseren Job, besseres Entgelt oder berufliche Chancen hat.

Warum sollte ein SB / GL bei Deinem ÖD bleiben? Auch diese Personengruppen haben ein Recht auf berufliche und entgeltliche Entwicklung!

Viele Grüße,

Kasandra

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Luculus, Sunday, 21.04.2024, 23:10 (vor 9 Tagen) @ Kasandra

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Person wäre gern geblieben aber die Dienststelle hat den Vertrag auslaufen lassen. Die Person hatte einen Antrag auf Entfristung gestellt aber da hat man die Stellen nicht gefunden. Nun sind die Stellen wieder aufgetaucht und sollen extern ausgeschrieben werden.

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albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 22.04.2024, 14:07 (vor 9 Tagen) @ Luculus

Hallo,

wenn der Vertbegründet werden könnten.rag durch Fristablauf beendet wurde und die betroffene ANin das hingenommen hat, ist nicht ersichtlich, wie darauf bei einer erneuten Bewerbung besondere Ansprüche

--
&Tschüß

Wolfgang

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