Teilnahme nicht schwerbehinderter Bewerber (Wahlen)
Ich habe eine Frage. Wie ist der Ablauf wenn sich beim vereinfachten Wahlverfahren nicht schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte als VP oder Vertreter zur Wahl stellen wollen> Sie haben ja kein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung. Dürfen sie sich irgendwann vorstellen und gehen dann wieder> Oder müssen sie erst durch einen Sb oder Gl vorgeschlagen werden und dürfen dann kurz reinkomman> Wer hat Erfahrungen wie man das am besten händelt>
Danke Franky