änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten? (Allgemeines)

mrymen, Saturday, 23.09.2006, 17:42 (vor 6446 Tagen)

hallo.
ich bräuchte bitte eure hilfe.
bitte nicht auf irgendwelche § verweisen. ich bin neu hier, und kenn mich
noch nicht so gut aus.

fall:
ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit festen arbeitszeiten.
sein vertrag ist ca. 20jahre alt. er arbeitet bereits jetzt schon stillschweigend ein wenig flexibel. (z.b. statt bis 16.30uhr mal bis 18uhr)
dies akzeptiert er, damit das schichtsystem gerecht aufgeteilt ist.

nun jedoch möchte der chef wieder andere arbeitszeiten. er möchte die arbeitszeiten nach hinten schieben. also jeden tag bis 18uhr.
dagegen hat mein kollege was. er beruft sich auf seinen arbeitsvertrag.
was kann er tun, wenn der chef ihm ne änderungskündigung zu den arbeitszeiten
schickt>>>
er möchte seinen job wie bisher machen, aber nicht immer bis z.b. 18uhr.

ps: es werden natürlich alle gesetze der länge der tägl. arbeitszet etc. beachtet.

wo kann er sich hilfe holen> der br kann ihm auch keine verbindliche aussage geben. die verdi auch nicht...

wie wird sowas geregelt>>> hat er ne chance, dass sein arbeitsvertrag was bringt, und nur die kollegen mit keinen festen arbeitszeiten nach dem neuen schichtsystem arbeiten müssen>>>

danke
anja

änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten?

traute, Saturday, 23.09.2006, 19:44 (vor 6446 Tagen) @ mrymen

bei einer änderungskündigung muß das integrationsamt die zustimmung erteilen.
wenn die jetzigen arbeitszeiten für deinen kollegen "leidensgerecht" sind, dürfte es schwierig sein, diese zu ändern. bitte setze dich mit dem zuständigen IA in verbindung und besprich das dort.
gruß, traute

änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 13:18 (vor 6445 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,
da du neu hier bist - erst mal Hallo:-)

In dem beschriebenen Fall gibt es m.E. eine rechtliche und eine moralische (kollegiale) Betrachtungsweise.

» fall:
» ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit festen arbeitszeiten.
» sein vertrag ist ca. 20jahre alt. er arbeitet bereits jetzt schon
» stillschweigend ein wenig flexibel. (z.b. statt bis 16.30uhr mal bis
» 18uhr)
» dies akzeptiert er, damit das schichtsystem gerecht aufgeteilt ist.
Hier hat er kollegial reagiert.

» nun jedoch möchte der chef wieder andere arbeitszeiten. er möchte die
» arbeitszeiten nach hinten schieben. also jeden tag bis 18uhr.
Dies ist als AG sein Recht. Er muss hier allerdings bestimmte Zustimmungen einholen:
- Info und Beratung mit der SchwbV (da sind sehr viele § betroffen)
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (BetrVG §87)
- Änderung des Arbeitsvertrages (Zustimmung vom Integrationsamt)

» dagegen hat mein kollege was. er beruft sich auf seinen arbeitsvertrag.
Dies ist nun wieder sein Recht. Dieser ist gültig solange kein neuer Vertrag geschlossen wird. Dies kann der AG umgehen, wenn er oben genanntes veranlasst.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten?

mrymen, Sunday, 24.09.2006, 18:25 (vor 6445 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

hallo hans-peter,

verstehe ich das so richtig, dass mein kollege gegen die änderungskündigung klagen muss>
was ist,wenn er gewinnt> darf er dann nach seinen alten arbeitszeiten weiterarbeiten>>>
wir haben so einen fall noch nie gehabt.
danke
anja

änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 19:19 (vor 6445 Tagen) @ mrymen

»
» verstehe ich das so richtig, dass mein kollege gegen die
» änderungskündigung klagen muss>
Hallo Anja, dies wäre nur dann der Fall, wenn alles andere nichts bringt und der Koll. trotzdem auf seinem Arbeitsvertrag besteht.

Dies ist aber alles nur Spekulation. Kontaktiere erst mal das IA (wie Traute schon geschrieben hat), denn dieses mussder Änderungskündigung auf jeden Fall zustimmen. Ob sie diese verweigern, kommt auf die Fakten an.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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