Ich habe das Wahlausschreiben (Wahlen)

Uwekuse, Sunday, 24.09.2006, 18:22 (vor 6444 Tagen)

Hallo,

Ich bin Wahlvorstand und habe im Wahlausschreiben bei der Anzahl der Stützunterschriften statt 13 nur 3 geschrieben. Leider ist dies erst aufgefallen als die ersten Bewerbungen für das Amt der SBV kamen. Unser Unternehmen hat 260 Schwerbeh.
Mir ist klar das das Wahlausschreiben ungültig ist, und ein neues Wahlasschreiben mit neuen Terminen ausgehängt werden muss.
Wie kann ich schriftlich erklären das das erste Wahlasschreiben ungültig ist>
Gibt es bestimmte Formolierungen dafür> Gibt es noch etwas zu beachten>

Ich habe das Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 18:25 (vor 6444 Tagen) @ Uwekuse

Hallo Uwe,
ich würde folgend vorgehen:

- Wahlvorstandsitzung einberufen
- TOP: Berichtigung des Wahlausschreibens
- Wahlauschreiben mit neuen Zahlen beschließen
- an den Aushängen anbringen

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ich habe das Wahlausschreiben

Uwekuse, Sunday, 24.09.2006, 18:40 (vor 6444 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Uwe,
» ich würde folgend vorgehen:
»
» - Wahlvorstandsitzung einberufen
» - TOP: Berichtigung des Wahlausschreibens
» - Wahlauschreiben mit neuen Zahlen beschließen
» - an den Aushängen anbringen

Hallo Hans-Peter,
danke für die schnelle Nachricht.
Es handelt sich um ca 500 Filialen die benachrichtig werden müssen.

Soll ich auf einer gesonderten Info auf den Fehler aufmerksam machen und das Wahlasschreiben für ungültig erklären>
Reicht es wenn ich einfach ein neues Wahlasschreiben rausschicke>

gruß Uwe

Ich habe das Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 19:14 (vor 6444 Tagen) @ Uwekuse

» Es handelt sich um ca 500 Filialen die benachrichtig werden müssen.
An alle Stellen, bei denen das falsche Wahlausschreiben (Wa) ausliegt, muss auch die Berichtigung ausgelegt werden.
Formulierungshilfe:
- Wa vom >>>> abnehmen
- Neues Wa (Berichtigung) aufhängen

» Soll ich auf einer gesonderten Info auf den Fehler aufmerksam machen und
» das Wahlasschreiben für ungültig erklären>
Kann nicht schaden. Vor allem die Betroffenen (die sich auf das falsche Wa berufen haben) sind zu verständigen.
» Reicht es wenn ich einfach ein neues Wahlasschreiben rausschicke>
Siehe oben.

Lieber Uwe,
ich bin kein Rechtsanwalt. Darum kann es nicht schaden, wenn du sicherheitshalber deine Gewerkschaft kontaktierst und dir die Vorgehensweise bestätigen lässt.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ich habe das Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 19:23 (vor 6444 Tagen) @ Uwekuse

...habe noch folgenden Text gefunden:

Vermeidung von Anfechtungsverfahren durch den Wahlvorstand selbst
Oft kommt es gar nicht zu Anfechtungsverfahren, da Fehler im Vorfeld bereinigt werden – zumeist durch den Wahlvorstand selbst. Der Wahlvorstand hat die Möglichkeit, Fehler zu bereinigen: „grundsätzlich sind alle Wahlfehler reparabel“.
Ziel der Berichtigung durch den Wahlvorstand muss es sein, den Einfluss von Wahlfehlern auf die Wahl zu verhindern, die Wahl also „anfechtungsfest“ zu machen. Etliche Fehler können korrigiert werden, ohne daß es zu einer zeitlichen Verzögerung der Wahl kommt, andere Fehler sind nur so zu korrigieren, indem auf einen früheren Schritt des Wahlverfahren zurückgegangen wird.
Ohne Einwirkung auf den Zeitablauf der Wahl bleiben z.B. Berichtigungen der Wählerliste, sofern die Vorschlagslisten (noch) nicht beeinflusst werden. Der Zeitablauf wird beeinträchtigt, wenn z.B. Fehler im Wahlausschreiben nur so berichtigt werden können, daß ein neues Wahlausschreiben (mit entsprechend neu laufenden Fristen) notwendig ist.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ich habe das Wahlausschreiben

Uwekuse, Sunday, 24.09.2006, 20:34 (vor 6444 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen.

Gruß
Uwe

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