Outsourcing und wieder Insourcing (Wahlen)

Paul, Hamburg, Tuesday, 26.09.2006, 17:58 (vor 6427 Tagen)

Hallo,
habe als SBV folgende Frage.
Ich arbeite in einem größeren Unternehmen, dass aus sechs eigenständigen Betrieben besteht und von einer zentralen Geschäftsführung geleitet wird. In jedem Betrieb gibt es eine SBV, BR und in der Zentrale einen GBR. Vor einigen Jahren wurden z.B. die Buchhaltung und die Personalabteilungen zentralisiert, hatten eine eigene SBV und einen Betriebsrat. Diese sogenannten Servicenbetriebe werden jetzt wieder aufgelöst und werden wieder in die jeweiligen Betriebe zurückversetzt. Da dieses jetzt zum 01.10. passiert, meine Frage; Können diese Kollegen für das Amt der SBV gewählt werden oder müssen sie erst sechs Monate im Betrieb sein>

Gruß Paul

Outsourcing und wieder Insourcing

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 26.09.2006, 18:07 (vor 6427 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,
meine Antwort gilt nur, wenn dein Betrieb dem BetrVG "unterliegt".
Dieses regelt lt. §94(6) SGB IX das "Wahlprocedere".

Däubler schreibt in der Kommentierung zum §8 WO BetrVG:
Neben der Wahlberechtigung ist weitere Voraussetzung eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit, wobei Zeiten angerechnet werden, in denen der AN unmittelbar vorher einem anderen Betrieb des UN oder des Konzerns angehört hat.
Nach Abs. 1 ist grundsätzlich jeder wahlberechtigte AN des Betriebs wählbar, sofern er dem Betrieb bzw. UN oder Konzern (§ 18 Abs. 1 AktG) sechs Monate angehört hat.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Outsourcing und wieder Insourcing

Paul, Hamburg, Tuesday, 26.09.2006, 18:30 (vor 6427 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dies wird die Kollegen freuen, die ihre Erfahrungen als Vertrauensperson nun weiter bei uns im Betrieb einbringen können.

Gruß Paul

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