Wahlauschreiben - Auslegung der Liste der Wahlberechtigten (Wahlen)

hajue, NRW, Wednesday, 27.09.2006, 17:11 (vor 6426 Tagen)

Förmliches Wahlverfahren:
Am 25.9.2006 kam das Wahlauschreiben zum Aushang. Die Liste der Wahlberechtigten wird aber erst am 28.9.2006 ausgelegt.
In der Erläuterung des Wahlkalenders für das förmliche Wahlverfahren steht: Auslegung der Liste der Wahlberechtigten unverzüglich, spätestens mit Erlass des Wahlauschreibens. Ist die zeitliche Verzögerung der Auslegung der Liste ok> Vielen Dank für die Hilfe.
hajue

Wahlauschreiben - Auslegung der Liste der Wahlberechtigten

hackenberger, Wednesday, 27.09.2006, 22:02 (vor 6426 Tagen) @ hajue

Hallo Hajue,

§ 3 SchwbVWO

2) Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen

... unverzüglich ... Einmal wieder ein netter Rechtsbegriff. Er besagt, "unverzüglich" also ohne schuldhafte Verzögerung.

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