Merkzeichen B - Dienstreise (Fragen zu einer Behinderung)

Andreas L. @, Saturday, 30.09.2006, 19:42 (vor 6424 Tagen)

Hallo,
einer meiner Schwerbehinderten hatte eine Frage an mich gestellt.

Er hat einen Ausweis 90% Merkzeichen B

Seine Frage: Darf ich auch z.B. alleine auf Dienstreise gehen, ohne
Begleitung> denn oft geht es mir besser und wenn ich nichts tragen muss
könnte ich gut alleine verreisen. Ist sowas erlaubt, was sagt die
Versicherung>

Ich habe dazu nämlich nirgends was gefunden.

Vielen Dank Andreas

Merkzeichen B - Dienstreise

hackenberger, Sunday, 01.10.2006, 11:57 (vor 6423 Tagen) @ Andreas L.

Hallo Andreas,

das Mz. „B“ bedeutet ja nicht, dass der Schwerbehinderte nicht alleine handlungsfähig ist oder nicht alleine unterwegs sein darf. Es bedeutet, dass der Betroffene sofern er öffentliche Verkehrsmittel nutzt seine Begleitperson „kostenfrei“ mitreisen darf also keinen Fahrschein bedarf.

Es besagt, dass sofern er für die Dienstreise Begleitung bedarf der AG diese ggf. stellen muss. Er kann aber auch für solche DR ggf. in Absprache mit dem AG eine Person seines Vertrauens als Begleitperson in Anspruch nehmen. So hatte ich es schon im Unternehmen.

Versicherungstechnische Fragen kann dir wohl hier im Forum keiner beantworten ich würde auch wegen des möglichen Haftungsrisiko davon abraten. Dafür gibt es entsprechende Fachstellen oder ggf. der AG muss diese beantworten.

Auf alle Fälle darf das Mz. „B“ nicht dazu führen/genutzt werden, dass der Schwerbehinderte kein selbst bestimmtes Leben mehr führen kann. Denn auch Schwerbehinderte haben ein Recht auf Selbstbestimmung.

Merkzeichen B - Dienstreise

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 04.11.2006, 12:28 (vor 6389 Tagen) @ Andreas L.

Damit diese Fehlinterpretation nicht mehr vorkommt, wird das Sozialgesetzbuch IX, die Schwerbehindertenausweisverordnung und somit auch der Schwerbehindertenausweis geändert.
Nach Einschätzung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), wird es bereits ab dem 01.01.2007 im [link=http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi>texte=0741_2D06#h8]Gesetz [/link]"Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" heißen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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