Kündigung von Schwerbehinderten (Kündigung)
Hallo!Ich hab heute morgen so einen Brief bekommen!
Nun meine Frage!
Tritt die Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes ein oder wie im Bild rot umkreist am 28.02.2007>
Hallo!Ich hab heute morgen so einen Brief bekommen!
Nun meine Frage!
Tritt die Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes ein oder wie im Bild rot umkreist am 28.02.2007>
Hallo,
das Intergrationsamt legt nicht den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung fest. Es sagt nur ja (Zustimmung) oder nein (Ablehnung). Das weitere ergibt sich rein aus den arbeitsrechtlichen Fakten (ArbV/Kündigung/TV und Gesetz oder in der Folge ggf. ein Urteil des ArbG). Stimmt in diesem Falle das Intergrationsamt der Kündigung zu, wird die Kündigung nach den arbeitrechtlichen Gruundsätzen wirksam.
Hallo Bierfaß,
wenn das Integrationsamt zustimmt kann der AG, wie beantragt, zum 28.02.2007 die Kündigung aussprechen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter