Erste Wahl Schwerbehindertenvertreter öffentlicher Dienst (Wahlen)

Fraenki23 @, Keltern, Tuesday, 03.10.2006, 13:40 (vor 6421 Tagen)

Hallo
Ich arbeite bei einer Gemeinde im öffentlichen Dienst und bin im Personalrat.
Ich selbst habe eine Behinderung von 50%. Mir ist aufgefallen dass es bei uns keine Schwerbehindertenvertreter gibt. Der Personalrat hat nicht die nötige Ahnung und ich habe das Gefühl dass ein direkter Ansprechpartner für Schwerbehinderten besser wäre. Ich selbst bin Personalrat.

Mein Fragen wäre.

1) ab wie vielen Schwerbehinderten im öffentlichem Dienst ist ein Schwerbehinderetenvertreter vorschritt> Ich habe mal gelesen dass min. 5 Schwbh.in einem Betrieb sein müssen. >


2)Wenn das so ist zählen da auch Schwerbehinderte mit 30% dazu mit einer Gleichstellung>

3)Kann ich als Vertreter aufgestellt werden wenn ich im Personalrat bin>

4)Wer ist Wahlberechtigt>

5)Kann sich auch ein Nichtschwerbehinderter zur Wahl aufstellen lassen>

6)Kann mir jemand schreiben wie er in meinem Falle vorgehen würde.
Öffentlicher Dienst, kein Schwerbehinderetenvertreter vorhanden, ca. 8 Schwerbehinderten ab 50%, ca. 120 Mitarbeiter.

Bin über jeden Tipp

Erste Wahl Schwerbehindertenvertreter öffentlicher Dienst

traute, Tuesday, 03.10.2006, 15:20 (vor 6421 Tagen) @ Fraenki23

hi fraenki,
im SGB IX steht das alles beschrieben.


» 1) ab wie vielen Schwerbehinderten im öffentlichem Dienst ist ein
» Schwerbehinderetenvertreter vorschritt> Ich habe mal gelesen dass min. 5
» Schwbh.in einem Betrieb sein müssen. >
»

es müssen 5 sein, dabei zählen gleichgestellte mit.
»
» 2)Wenn das so ist zählen da auch Schwerbehinderte mit 30% dazu mit einer
» Gleichstellung>
»

siehe oben

» 3)Kann ich als Vertreter aufgestellt werden wenn ich im Personalrat bin>
» ja, kannst du. aalerdings kann es zu interessenkonfliketn kommen. das solltest du bedenken.

» 4)Wer ist Wahlberechtigt>

behinderte und gleichgestellte
»
» 5)Kann sich auch ein Nichtschwerbehinderter zur Wahl aufstellen lassen>
ja, das ist möglich
»
» 6)Kann mir jemand schreiben wie er in meinem Falle vorgehen würde.
» Öffentlicher Dienst, kein Schwerbehinderetenvertreter vorhanden, ca. 8
» Schwerbehinderten ab 50%, ca. 120 Mitarbeiter.
»

es spielt keine rolle ob ÖD oder nicht. das SGB IX ist ein bundesgesetz und gilt in jedem betrieb.
am besten setzt du dich mit dem zuständigen integrationsamt in verbindung. die können dir dann auch bei der wahl tipps geben bzw. sie mit dir einleiten.

gruß, traute

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