Geburtsdatum im Wahlausschreiben erlaubt? (Wahlen)

diddi511 @, Wednesday, 04.10.2006, 08:21 (vor 6420 Tagen)

Hallo zusammen, ich hoffe da weiß jemand Rat. Wir müssen Schwerbehindertenwahlen durchführen und die Personalabteilung will eine Wählerliste im Betrieb aushängen incl. der Geburtsdaten der Schwerbehinderten. Wie vom Betriebsrat sind jedooch der Meinung das es sich um einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen handelt und somit die Wahl evtl. anfechtbar wäre. Liegen wir da richtig, oder darf die PA das>> wäre dankbar für ne Antwort.

Verbotener Aushang des Wählerverzeichnisses

Wolfgang E., Wednesday, 04.10.2006, 09:04 (vor 6420 Tagen) @ diddi511

» Die Personalabteilung will eine Wählerliste im Betrieb aushängen incl. der Geburtsdaten...

Der Aushang des Wählerverzeichnisses durch die Personalverwaltung ist nicht erlaubt, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt! Der Aushang des Wählerverzeichnisses wäre ein schwerer Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten und damit ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.

geburtsdatum im wahlausschreiben

hackenberger, Wednesday, 04.10.2006, 10:14 (vor 6420 Tagen) @ diddi511

Hallo,

der Wahlvorstand muss die Wählerliste zum Einsehen für Berechtigte an geeigneter Stelle bereithalten.

SchwbvWO
§ 3 Liste der Wahlberechtigten.
(1) Der Wahlvorstand stellt eine Liste der Wahlberechtigten auf. Die Wahlberechtigten sollen mit Familienname, Vorname, erforderlichenfalls Geburtsdatum sowie Betrieb oder Dienststelle in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.
(2) Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen.

Du siehst, das Geburtsdatum ist nur unter "erforderlichenfalls" vermerkt, also nur notwendig wenn z.B. wegen gleichen Namen zur näheren Bestimmung notwendig.

geburtsdatum im wahlausschreiben

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 08:02 (vor 6383 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

bei uns gibt es 9 Wahlberechtigte. Wir liegen aber räumlich weit getrennt auseinander so das wir förmlich wählen.

» nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter
» Stelle zur Einsicht auszulegen.

Ist das ok wenn die Liste per mail an einen Kollegen geschickt wird. Er selbst ist nicht schwerbehindert. Da er aber weit weg ist vom Standort der SBV (hier liegt auch die Liste aus), möchte er nicht extra hier hin fahren. Es wären ca. 200 km für einen Weg.
Wir haben die Liste gemailt. Er ist im PR, hat aber keinen offiziellen Auftrag vom PR. Nun hat er die Liste dazu benutzt um widerrum einem Arbeitskollegen (nicht Schwerbehindert) die Wahlwerbung zu ermöglichen und die Wahlberechtigten anzurufen. Ist das überhaupt statthaft> Meiner Meinung nach hat er sogar sein Amt als PR Mitglied mißbraucht! Da wir heute Sitzung haben wäre ich über eine rasche Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße an alle
Micha

--
Gruß Micha

geburtsdatum im wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 08:09 (vor 6383 Tagen) @ micha

» Ist das ok wenn die Liste per mail an einen Kollegen geschickt wird.
Nein.

» Da er aber weit weg ist vom Standort der
» SBV (hier liegt auch die Liste aus), möchte er nicht extra hier hin
» fahren.
Es muss nicht in jeder Aussenstelle ein WV ausgelegt werde. Wer sein Recht in Anspruch nehmen will, muss ggf. selbst aktiv werden.

» Wir haben die Liste gemailt.
absolut unkorrekt.

» Er ist im PR, hat aber keinen offiziellen
» Auftrag vom PR. Nun hat er die Liste dazu benutzt um widerrum einem
» Arbeitskollegen (nicht Schwerbehindert) die Wahlwerbung zu ermöglichen und
» die Wahlberechtigten anzurufen. Ist das überhaupt statthaft>
Nein!

Da habe zwei Leute was nicht richtig gemacht.
Der der es vermailt hat und der, der es widerrechtlich benutzt. Der Datenschutzbeauftrage in euerem Betrieb müsste (falls er Kenntnis hat) aktiv werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

geburtsdatum im wahlausschreiben

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 08:33 (vor 6383 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Da habe zwei Leute was nicht richtig gemacht.
» Der der es vermailt hat und der, der es widerrechtlich benutzt. Der
» Datenschutzbeauftrage in euerem Betrieb müsste (falls er Kenntnis hat)
» aktiv werden.

Leider gibt es bei uns keinen Datenschutzbeauftragten!! Man glaubt es nicht, ist aber so.
Der Wahlvorstand hat sich beim Personalleiter der Dienstelle erkundigt, und der hat gesagt es wäre kein Problem dies zu vermailen.
Ich frag mich langsam wo bzw. wie manche Leute ihre Ausbildung zum Beamten machen. Er hätte es doch wissen müssen als Personalleiter im öffentl. Dienst.
Kann man diesem PR Mitglied nun Amtsmissbrauch vorwerfen>
Gruß Micha

--
Gruß Micha

geburtsdatum im wahlausschreiben

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 08:36 (vor 6383 Tagen) @ micha

» Kann man diesem PR Mitglied nun Amtsmissbrauch vorwerfen>


Sorry,
ich meine natürlich denjenigen der die Liste dazu mißbraucht hat um für seinen Kollegen Wahlwerbung zu machen.
Micha

--
Gruß Micha

geburtsdatum im wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 10:31 (vor 6383 Tagen) @ micha

» Leider gibt es bei uns keinen Datenschutzbeauftragten!! Man glaubt es
» nicht, ist aber so.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Schau mal da: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4f.html

Hallo Micha,
dies ist eine knifflige Frage.
Vorwerfen kannst du ihm alles. Nur ob das vor Gericht Bestand hat ist (wie immer) ungewiss. Schau doch mal in das Personalvertretungsgesetz, dass für dich relevant ist und such den entsprechenden Paragrafen.
Hilfreich wäre auch ein Gespräch mit dem PR-Vorsitzenden bzw. der Gewerkschaft.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

geburtsdatum im wahlausschreiben

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 21:48 (vor 6383 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Kann ich mir nicht vorstellen.
» Schau mal da: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4f.html

Hallo Hans Peter,
Ich kann mir das auch nicht vorstellen. Die Dienststelle hat angeblich versucht jemanden zu finden....(>>) Es ist aber so, das sich hier niemand melden muss , sondern die Dienstelle bestimmt jemanden dazu. Dies ist ja kein Wahlamt sondern das selbe wie der Beauftragte des AG oder der Sicherheitsbeauftragte. Also wenn die Dienststelle niemand für kompetent genug hält.... Was soll man daran tun> Evtl. gibt es die Möglichkeit dies irgendwo zu melden> Evtl. beim Landesdatenschutzbeauftragten> Keine Ahnung, für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Gruß Micha

--
Gruß Micha

geburtsdatum im wahlausschreiben

Christian @, Tuesday, 14.11.2006, 10:00 (vor 6379 Tagen) @ micha

Hallo,


1. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt...

2. Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bestellen.

3.Die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen haben den Beauftragten für den Datenschutz bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen.

Daraus läßt sich folgendes Ableiten:
Wenn die Dienststelle niemand für kompetent genug hält, hat sie zwei Möglichkeiten: Entweder sie qualifiziert jemanden (in dem Sie ihm finanzielle Mittel zur Weiterbildung bereitstellt) oder Sie bestellt jemanden aus einer anderen Dienststelle.

Die Zuverlässigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird im Übrigen insbesondere dadurch bestimmt, ob er Interessenskonflikten zwischen der Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter und im Rahmen weiterer Zuständigkeiten und Funktionen ausgesetzt ist (z.B. als Personalleiter oder IT-Leiter).

Schöne Grüße,
Christian

RSS-Feed dieser Diskussion