Schwerbehinderung nachträglich melden (Allgemeines)

Jürgen @, Thursday, 05.10.2006, 09:22 (vor 6419 Tagen)

Hallo,
ich habe seit März.2003, auf anraten meines Hausarztes, einen Schwerbehindertenausweis (50%). Im Dezember 2003 habe ich den Arbeitgeber gewechselt (nun Deutsche Bahn AG). Da meine Behinderungen mich in keiner Weise bei meiner beruflichen Tätigkeit beeinflussen, der Schwerbehindertenausweis nur befristet bis 09.2006 war und ich Einstellungsschwierigkeiten befürchtet habe, habe ich die Frage bei der Einstellung nach einer Schwerbehinderung verneint. Es war nicht meine Absicht den AG arglistig zu täuschen, ich war zu diesem Zeitpunkt uninformiert und habe die Bedeutung des Schwerbehindertenausweises nicht erkannt. Nun wurde mein Schwerbehindertenausweis bis 09.2009 verlängert und ich weiß nicht wie ich mich weiterhin verhalten soll (dem AG melden oder weiter verheimlichen). Vielleicht das Gespräch mit dem Schwerbehindertenbeauftragten suchen>
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Schwerbehinderung nachträglich melden

hackenberger, Friday, 06.10.2006, 12:46 (vor 6417 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

ich traue mich einmal Dir diese Frage etwas zu beantworten aber vermutlich nicht so, dass Du eine abschließende sichere Antwort hast,leider :-((

Hierzu kann Dir hier wohl leider keine rechtssichere Antwort geben, da dieses Thema/Fragestellung sich zum einen in einem rechtlichen Umbruch befindet und hier dann weiter ggf. Altrecht, also der rechtliche Hintergrund zu dem Zeitpunkt an welchem die Fragegestellt wurde, noch beachtet und bewertet werden müssen.

Es gibt ein noch gültiges BAG-Urteil welches besagt, dass die unwahre Beantwortung der Frage nach einer bestehenden Schwerbehinderung ein Grund ist das Arbeitsverhältnis wegen Täuschung zu beenden.

Inzwischen ist aber zum einen wegen der Novellierung des SGB IX und nun auch wegen des AGG die Rechtsmeinung in vielen Köpfen eine andere. Ich gehe davon aus, dass müsste das BAG heute eine solche Frage neu entscheiden es vermutlich anders entscheiden würde. Aber es ist eben nur eine Vermutung.

Es wird wohl nun so sein, dass man diese Frage belügen kann sofern die bestehende Schwerbehinderung nicht für einen selbst oder Koll. eine Gefahr im Beruf darstellt.

Es wird aber heute, auch nicht zuletzt wegen des AGG und der gefahr, dass eine Diskriminierung entstehen könnte, eine solche Frage nicht mehr gestellt werden.

Eine sichere Antwort kann dir nur ein Anwalt oder ggf. ein Gericht geben.

Falls Du Mitglied der Gewerkschaft bist frage doch dort einmal an.

Bitte habe Verständnis, dass die Antwort etwas "schwammig ist". Doch da von dieser für dich viel abhängen kann, letztlich sogar dein Beschäftigungsverhältnis kann ich wegen dieser möglichen Auswirkung und Verantwortung für Antworten welche ich gebe (gerne)kann ich nur so antworten.

:-((

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