änderungskündigung eines schwbeh. und br! (Kündigung)

mrymen, Friday, 06.10.2006, 16:25 (vor 6419 Tagen)

hallo.
tut mir leid, aber wir brauchen schon wieder hilfe.
also, ein br-kollege hat den schwerbeh.status (60% mit ausweis).
nun wird die abteilung des br´s (5er gremium) ins haupthaus zentralisiert!
der br wäre dann im haupthaus, und hätte nur noch 1 jahr kündigungsschutz (+schutz durch schwerbeh.).
er möchte natürlich in der zweigstelle bleiben.
doch hier gibt es dann die abteilung nicht mehr.

unsere frage:
können wir den br doch in der zweigstelle behalten, indem wir ihm einen arbeitsplatz in einem anderem büro einrichten> die arbeit könnte er weiterhin
also in der zweigstelle machen, obwohl die anderen kollegen dieser abteilung im haupthaus wären!
oder muss er eine andere tätigkeit in der zweigstelle annehmen, wenn er nicht ins haupthaus möchte>
welche rechte hat er als br>>>

hier kennen wir uns noch gar nicht aus.

hans-peter, vielen dank für die hilfe!

gruß
anja

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

traute, Friday, 06.10.2006, 20:04 (vor 6419 Tagen) @ mrymen

wie, das verstehe ich nun gar nicht. eine ganze abteilung besteht nur aus betriebsräten>

gruß, traute

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

mrymen, Friday, 06.10.2006, 22:45 (vor 6418 Tagen) @ traute

hallo traute,
nein nein,
in dieser abteilung (8 leute) ist ein! betriebsrat, welcher auf schwerb. ist!
dieser möchte natürlich sein amt nicht aufgeben!
und wir rätseln, wie wir ihn halten können.

gruß
anja

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 07.10.2006, 09:49 (vor 6418 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,
es ist schwierig zu verstehen um was es geht.

Ich versuche es mal:
Eine Abteilung einer Zweigstelle, soll aufgelöst werden. In dieser arbeitet ein schwer behinderter Kollege, der BR ist.

Stimmt das>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

anja @, Saturday, 07.10.2006, 13:44 (vor 6418 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

hallo hans-peter,
ja!
bei uns findet eine zentralisierung statt.
das callcenter soll von der zweigstelle in die hauptstelle zentralisiert werden.
die anderen abteilungen der zweigstelle bleiben vorerst erhalten.
im callcenter ist also ein br, welcher auch schw.beh. ist!
dieser möchte nun natürlich in der zweigstelle bleiben.
im haupthaus wäre er kein br mehr! die haben einen eigenen!
nun rätseln wie wir ihn halten können.
der chef sagt natürlich, dass es dieses callcenter in der zweigstelle nicht mehr gibt! und in eine andere abteilung in der zweigstelle möchte sich dieser kollege auch nicht schieben lassen.

was sollen wir tun>

danke
anja
» Hallo Anja,
» es ist schwierig zu verstehen um was es geht.
»
» Ich versuche es mal:
» Eine Abteilung einer Zweigstelle, soll aufgelöst werden. In dieser
» arbeitet ein schwer behinderter Kollege, der BR ist.
»
» Stimmt das>

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

hackenberger, Saturday, 07.10.2006, 14:21 (vor 6418 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

der BR möge sich einmal den § 103 Abs 3 BetrVG ansehen, sollte er aber als BR eigentlich kennen. Da der Betrieb ja nicht aufgelöst wird sondern "nur" eine Abteilung wäre dann zu prüfen ob er ggf. auf einen anderen Arbeitplatz umgesetzt werden kann, notfalls auch mit "Freikündigung" dieses. Ein wichtiger Faktor wäre hier, dass bei einer Versetzung ggf. die Gefährdung des Fortbestandes des BR darstellen würde bzw. die Unabdingbarkeit des Betroffenen im BR-Gremium. Also, es könnte ggf. dazu führen, dass ein anderer AN ins Haupthaus wechseln muss. Dieses könnte dann aber auch zu „Verstimmungen" der anderen AN führen.

Siehe auch http://www.gvn.de/recht/betriebsrat/b212.htm hier findest Du ein Urteil zu dieser Thematik. Es gibt aber im Web auch weitere, leider auch Urteile welche für die Betroffenen negativ enden. Es kommt halt immer auf den Einzelfall und seine Besonderheiten an.

Sollte die Versetzung einer Änderungskündigung bedürfen (muss nicht zwingend so sein, kommt auf den ArbV bzw. den zugrundeliegenden TV an), wäre es auch ein Grund den man als SchwbV in der Stellungnahme zur "Änderungskündigung" erwähnen kann. Dieses könnte dann ein Grund für das Integrationsamt sein der Änderungskündigung nicht zuzustimmen, besonders wenn die Beschäftigung auf Dauer durch die Versetzung möglicher weise gefährdet ist.

Das Ganze ist aber auch möglicherweise eine Maßnahmen für den § 84 (2) SGB IX. Nämlich wenn, im Zuge der geplanten Versetzung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein könnte. Der mögliche Mandatsverlust stellt aber hier keine Gefährdung dar. Es müsste also ein anderer Grund einer möglichen Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben sein. Eine Unterlassung, einer Maßnahme gem. § 84 sofern erforderlich, wäre ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, mit seinen möglichen Folgen. Hierzu findest Du ja hier alles wichtiges auf den entsprechenden Seiten bzw. hinter den von Hans-Peter hierzu eingestellten Links.

PS: Eine Anmerkung noch von mir. Euer BR hat möglicherweise Schulungsbedarf, denn gerade ein BR-Mitglied sollte die Rechtslage, besonders auch aktuelle Veränderungen (wie z.B. AGG und aber auch das SGB IX) kennen. Er sollte sich hierzu doch einmal an Hans-Peter wenden, er bietet entsprechende Schulungen an.

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 07.10.2006, 14:24 (vor 6418 Tagen) @ anja

Hallo Anja,
erst mal eine Bitte: Halte dich bitte an die in unserem Land übliche Groß- und Kleinschreibung. Der Text ist dann leichter lesbar und dadurch auch verständlicher.

» bei uns findet eine zentralisierung statt.
» das callcenter soll von der zweigstelle in die hauptstelle zentralisiert
» werden.
Ganz nebenbei: Ist der BR bzw. GBR da eingeschaltet worden>

» im callcenter ist also ein br, welcher auch schw.beh. ist!
» dieser möchte nun natürlich in der zweigstelle bleiben.
Ist der Arbeitsplatz behindertengerecht>
Wird das CC komplett aufgelöst>
Gibt es noch ähnliche Abteilungen>
Gibt es in der jetzigen Zweigstelle einen anderen behindertengerechten AP>

Hier findet ihr auch ein interessantes, zum Thema passendes [link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&Datum=2006-3&nr=11177&pos=26&anz=32]Urteil [/link]vom BAG

PS: Ist euere BR seiner Schulungspflicht nachgekommen und hat alle relevanten BR-Seminare besucht> Oder seid ihr ganz "neu">

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

anja @, Saturday, 07.10.2006, 19:31 (vor 6418 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Ganz nebenbei: Ist der BR bzw. GBR da eingeschaltet worden>
ja, es ist der br und der gbr eingeschaltet. die verhandlungen übernimmt aber der br vor ort.

» Ist der Arbeitsplatz behindertengerecht>
Nein, die ist ein normaler Arbeitsplatz. Der Kollege hat bis dato auf einen Spezial-Schreibtisch verzichtet!

» Wird das CC komplett aufgelöst>
Ja!
» Gibt es noch ähnliche Abteilungen>
Es bleibt noch die Ausstellung (Beratung, jedoch mit ganz anderen Arbeitszeiten. z.b.Samstags)

» Gibt es in der jetzigen Zweigstelle einen anderen behindertengerechten
» AP>
Es gibt hier überhaupt keinen beh.gerechten Arbeitsplatz.

änderungskündigung eines schwbeh. und br!

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 07.10.2006, 19:42 (vor 6418 Tagen) @ anja

» » Ganz nebenbei: Ist der BR bzw. GBR da eingeschaltet worden>
» ja, es ist der br und der gbr eingeschaltet. die verhandlungen übernimmt
» aber der br vor ort.
Da du die Frage zur Schulung nicht beantwortet hast, gehe ich davon aus, dass ihr Neulinge seid. In diesem Fall nehmt Kontakt mit der Gewerkschaft auf und lasst euch für eueren Bereich einen kompetenten Rechtsanwalt benennen. Dieser sagt euch im kostenlosen Erstgespräch welche Beschlüsse ihr zu fassen habt um ihn als Berater zu bekommen.
»
» » Ist der Arbeitsplatz behindertengerecht>
» Nein, die ist ein normaler Arbeitsplatz. Der Kollege hat bis dato auf
» einen Spezial-Schreibtisch verzichtet!
Welche Auswirkung hat denn seine Behinderung bei seiner Arbeit>

» » Gibt es noch ähnliche Abteilungen>
» Es bleibt noch die Ausstellung (Beratung, jedoch mit ganz anderen
» Arbeitszeiten. z.b.Samstags)
Und wo ist das Problem>
»
» » Gibt es in der jetzigen Zweigstelle einen anderen behindertengerechten
» » AP>
» Es gibt hier überhaupt keinen beh.gerechten Arbeitsplatz.
Wie stellst du dir denn einen behindertengerechten AP (für den Koll.) vor, dass du zu solch einer Aussage kommst.

PS. Möglicherweise wäre ein persönliches Gespräch mit einer kompetenten Person (Gewerkschaft, Anwalt) hier angebracht, denn der Fall, die Örtlichkeiten, der Betrieb etc. ist hier zu anonym um konkrete Lösungen vorschlagen zu können.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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