Stützunterschrift (Wahlen)

Helga, Saturday, 07.10.2006, 23:54 (vor 6417 Tagen)

Hallo,
ich kandidiere als Vertrauensperson und auf einem weiteren Wahlvorschlag als Stellvertretung. Nun haben mir auf beiden Formularen die gleichen Wahlberechtigten Ihre Stützunterschrift gegeben. Mein Wahlvorstand sagt mir das ist nicht zulässig, ich bräuchte auf dem zweiten Wahlvorschlag andere Stützunterschriften.Auf Nachfrage beim Integrationsamt bekam ich den Tipp mich bei Euch zu erkundigen. Kann mir einer helfen>>-:((((
Herzliche Grüße

Stützunterschrift

traute, Sunday, 08.10.2006, 07:20 (vor 6417 Tagen) @ Helga

jede/r wahlberechtigte kann eine unterschrift für VP und eine für stellvertretung abgeben. wenn du für beide ämter kandidierst, kann dieselbe person auf beiden listen "stützen". "stützt" sie/er auch nochmal bei anderen kandidaten, muß der wahlvorstand diese person nach eingang der kandidatenliste gegen empfangsbestätigung innerhalb 3 tagen auffordern, sich zu erklären, bei wem die unterschrift gelten soll.

gruß, traute

Stützunterschrift

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 08.10.2006, 12:31 (vor 6417 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,
erst mal Gratulation zu deinem Entschluss als VP zu kandidieren.:flower:

» Mein Wahlvorstand sagt
» mir das ist nicht zulässig, ich bräuchte auf dem zweiten Wahlvorschlag
» andere Stützunterschriften.
Dann sag deinem Wahlvorstand, es soll mal in die Handlungsanleitung zur Wahl schauen.
Da steht auf Seite 39:
....da es zulässig ist, einen Wahlvorschlag für die VP und einen weiteren für die Stellv. zu machen, kann bei solchen getrennten Wahlvorschlägen ein Wahlberechtigter sowohl einen VP-Wahlvorschlag als auch einen Stell.-Wahlvorschlag unterschreiben.

» Auf Nachfrage beim Integrationsamt bekam ich
» den Tipp mich bei Euch zu erkundigen.
Das "ehrt" uns natürlich, wenn die Fachleute des IA an uns verweisen. :-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Stützunterschriften für zwei Wahlvorschläge durch die gleichen Personen?

Wolfgang E., Thursday, 12.10.2006, 14:32 (vor 6413 Tagen) @ Helga

» Ich kandidiere als Vertrauensperson und auf einem weiteren Wahlvorschlag als Stellvertretung. Nun haben mir auf beiden Formularen die gleichen Wahlberechtigten Ihre Stützunterschrift gegeben. Mein Wahlvorstand sagt mir, ich bräuchte auf dem zweiten Wahlvorschlag andere Stützunterschriften.

Der Auslegung von Traute und Hans-Peter ist zuzustimmen (Neumann/Pahlen, Majerski-Pahlen, Rdnr. 3 zu § 6 SchwbVWO). Dies gilt m.E. jedenfalls dann, wenn diese wahlberechtigten Personen nicht bereits für so viele Stellvertreter-Kanditaten Stützunterschriften abgegeben haben, wie vom Wahlvorstand Stellvertreter beschlossen wurden (§ 2 Abs. 4 SchwbVWO).

Ein aktiv Wahlberechtigter kann nur für so viele Stellvertreter-Kanditaten Stützunterschriften abgeben, wie vom Wahlvorstand Stellvertreter beschlossen (§ 6 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO). Dies hat der Wahlvorstand zu überprüfen. Vgl. dazu auch den Hinweis im Mustervordruck "Wahlvorschlag" in der Wahlbroschüre, Seite 47: "Achtung: Die Zahl der hier genannten Bewerber darf die Zahl der stellvertretenden Mitglieder laut Wahlausschreiben nicht übersteigen..."

Nach der erwähnten Fachliteratur irrt der Wahlvorstand, wenn er meint, dass der zweite Wahlvorschlag (Stellvertretung) generell von anderen Wahlberechtigten als der erste Wahlvorschlag (Vertrauensperson) gestützt werden müsste. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3102#p3223]www.schwbv.de/forum[/link]

RSS-Feed dieser Diskussion