Stützen (Wahlen)

Helga, Sunday, 08.10.2006, 08:34 (vor 6417 Tagen)

Hallo zusammen,
danke, Traute, für Deine Antwort! Es ist so, das auf meinem Wahlvorschlag als VP 3 Personen als Stellvertreter sind. Auf dem 2., außer mir, noch 2 die mit mir als Stellvertreter kandidieren. Dann noch eine andere Frage, wir haben einen neuen Wahlaushang machen müssen, weilim ersten ein Fehler war (Anzahl der Stützschriften war falsch eingetragen). Würde jetzt die die erste Liste mit den Unterschriften weiterhin gelten, oder müssen beide Parteien neu anfangen> (Neues Spiel, neues Glück) Wie seht Ihr das>
Schönen Sonntag euch allen-:)
Helga

Stützen

hackenberger, Sunday, 08.10.2006, 11:21 (vor 6417 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

falls beide Wahlvorschläge von unterschiedlichen „Listenführen“ eingereicht wurden. Also es sich um zwei getrennte/eigenständige Wahlvorschläge handelt ,sind beide gültig. Dass das Wahlausschreiben neu aufgelegt werden musste spielt keine Rolle.

Man (passiv Wahlberechtigter) kann auf zwei unterschiedlichen Wahlvorschlägen kandidieren (auf Wahlvorschlag A als VPSchwb und auf Wahlvorschlag B als Stelli). Diese beiden getrennten/unterschiedlichen Wahlvorschlägen können von den gleichen Wahlberechtigten (aktiv Wahlberechtigten) gestützt/unterschrieben werden.

Nur wenn die gleichen aktiven Wahlberechtigten für die gleiche "Position/Amt/Mandat" unterschiedliche Wahlbewerber stützen (unterschreiben) muss der Wahlvorstand diese auffordern sich zu erklären welche Unterschrift (Stützung) Bestand haben soll.

Der Wahlvorstand möge sich ggf. einmal die SchwbVWO (Wahlordnung) ansehen. Es gibt auch eine sehr gute Wahlbroschüre beim Integrationsamt. Du findest aber auch alles hierzu hier auf den Webseiten und im Forum.

Bitte einfach einmal den Suchbegriff "Wahl" eingeben.

RSS-Feed dieser Diskussion