Stimmengleichheit was nun ? (Wahlen)

Z@fer, Wednesday, 18.10.2006, 21:18 (vor 6406 Tagen)

Hallo zusammen,

Zunächst möchte ich ein kompliment an die Macher dieser Seite aussprechen.
Es gehört sicher viel Kraft Zeit und Durchhaltevermögen und noch viel mehr so eine Sinnvolle Seite am Leben zu halten.:ok:

Nun zu meiner Frage
es haben zwei Vertreter für den VP kandidiert
die Stellvertreter der VP haben Stimmengleichheit bei den Wahlen erzielt.
Nun wurde ausgelost. Wer von den beiden sollte jetz herangezogen werden.Dürfen sich nun beide Fortbilden in Richtung SBV>:lookaround:

Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied
Der hier erläuterte Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX herangezogen wird, häufig die Vertretung der Vertrauenspeson für längere Zeit übernimmt oder in absehbarer Zeit in das Amt der Schwerbehindertenvertretung nachrückt und sich somit eine Erforderlichkeit von Schulungsbesuchen abzeichnet (§ 96 Abs. 4 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 SGB IX).

Stimmengleichheit was nun ?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 19.10.2006, 08:17 (vor 6406 Tagen) @ Z@fer

Hallo Z@fer,

» Zunächst möchte ich ein kompliment an die Macher dieser Seite
» aussprechen.
Danke :-)

» es haben zwei Vertreter für den VP kandidiert
» die Stellvertreter der VP haben Stimmengleichheit bei den Wahlen erzielt.
» Nun wurde ausgelost. Wer von den beiden sollte jetz herangezogen werden.
Derjenige, der beim Losentscheid "gewonnen" hat.

» Dürfen sich nun beide Fortbilden in Richtung SBV>
Die Rechtssprechung sagt der mit den meisten Stimmen. In diesem Fall der, der beim Losentscheid "gewonnen" hat.
Du kannst es aber trotzdem versuchen. Ich habe schön öfter zweite ider dritte Stellis am Seminar begrüßen dürfen. Es ist eine Frage der Begründung bzw. der betrieblichen Kultur.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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