Verdi-Faltblatt (Wahlen)

Martina, Wednesday, 18.10.2006, 23:18 (vor 6406 Tagen)

Hallo!

Ver.di stellt für u.a. ein 8-seitiges Faltblatt als Informationsmittel
für die SBV-Wahl zur Verfügung. Der oder die eine oder andere kennt es vielleicht. Meine Frage: Darf das Faltblatt im Rahmen der Wahlwerbung
an wahlberechtigte Mitarbeiter übergeben werden oder ist dafür die
Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen> Wie ist die Rechtslage zu beurteilen>

Danke und liebe Grüße

Martina

Verdi-Faltblatt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 19.10.2006, 08:10 (vor 6406 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,
du darfst das Faltblatt verteilen solange der betriebliche Ablauf nicht gestört wird.

ver.di gibt auf seinen Internetseiten selbst die Antwort zum Thema "Gewerkschaftliche Werbung" im Betrieb.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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