Mittagspause (Allgemeines)

Iris @, Thursday, 19.10.2006, 11:39 (vor 6406 Tagen)

Hallo,
ich bin schon seit einigen Monaten hier stiller Mitleser und habe nun
einmal selbst ein Problem.

Da hier ja immer sehr kompetent und schnell geantwortet wird, meine ich, ich bin hier richtig :-))))

Ich bin in meinem Amt die Schwerbehindertenvertretung (Öffentl. Dienst) und daher Ansprechpartner für viele Dinge. Eine schwerb. Kollegin möchte von einer tägl. Arbeitszeit von 4 h erhöhen auf 6 h und fragt mich, ob sie dann eine Mittagspause einlegen muss. Ich kann im BAT (O) da nichts aussagekräftiges finden. Meiner Meinung heißt es, dass man nach 6 h eine Mittagspause einlegen muss. Das heißt also, dass die Kollegin 6 h arbeiten kann, stempelt dann (geht nach Hause) und kann sich die Mittagspause anrechnen>
Müsste man die Pause dann nicht innerhalb der 6 h vornehmen>
Wie müsste dann der neue Arbeitsvertrag aussehen> Wöchentliche Arbeitszeit von 30 h oder 32,5 h>
Die Kollegin möchte das noch nicht an die "große Glocke" hängen, sondern hat erstmal vorab mich gefragt, damit sie, bevor sie den Antrag stellt, schon mal Bescheid weiß.

Viele Grüße und vielen Dank
Iris

Mittagspause

hackenberger, Thursday, 19.10.2006, 12:01 (vor 6406 Tagen) @ Iris

Hallo Iris,

erst einmal Danke für das Lob. Es gehört den vielen Koll. welche hier stets versuchen schnell und kompetent zu helfen.:-)

So nun zu Deiner Frage:

Laut Arbeitszeitgesetz muss die Arbeit nach einer Arbeitszeit von 6 Std. durch eine Pause unterbrochen werden. Arbeitet man nun nur 6 Std. bedarf es keiner Pause.

Diese Pause nach 6 Std. (Mittagspause) ist Freizeit, also „unbezahlte Zeit“. Sie zählt somit auch nicht zu der Arbeitszeit lt. Arb-Vertrag. So ist z. B. bei einem Arb-Vertrag mit einer Wochearbeitszeit von 38,5 oder 40 Std. keine Pausenzeit enthalten. Sie liegt somit übrigens auch nicht unter der Verfügungsgewalt des AG. Dieses bedeutet, ich kann die Mittagspause frei gestallten.

In deinem Falle bedeutet dieses, dass der/die Koll. der Arb-Vertrag auf 30 Wochenstunden erhöhen muss.

Aber Achtung: Wird es einmal z.B. durch Mehrarbeit/Überstunden länger als 6 Std., hier reichen auch nur ein paar Minuten, muss die Arbeitszeit durch eine Pause nach 6 Std. unterbrochen werden.

Mittagspause

Iris @, Thursday, 19.10.2006, 12:22 (vor 6406 Tagen) @ hackenberger

Das nennt sich ja fast Lichtgeschwindigkeit!
Vielen Dank - hat mir sehr geholfen!

Iris

Mittagspause

Andreas K., Wednesday, 15.11.2006, 12:08 (vor 6379 Tagen) @ Iris

» Hallo,
» ich bin schon seit einigen Monaten hier stiller Mitleser und habe nun
» einmal selbst ein Problem.
»
» Da hier ja immer sehr kompetent und schnell geantwortet wird, meine ich,
» ich bin hier richtig :-))))
»
» Ich bin in meinem Amt die Schwerbehindertenvertretung (Öffentl. Dienst)
» und daher Ansprechpartner für viele Dinge. Eine schwerb. Kollegin möchte
» von einer tägl. Arbeitszeit von 4 h erhöhen auf 6 h und fragt mich, ob sie
» dann eine Mittagspause einlegen muss. Ich kann im BAT (O) da nichts
» aussagekräftiges finden. Meiner Meinung heißt es, dass man nach 6 h eine
» Mittagspause einlegen muss. Das heißt also, dass die Kollegin 6 h arbeiten
» kann, stempelt dann (geht nach Hause) und kann sich die Mittagspause
» anrechnen>
» Müsste man die Pause dann nicht innerhalb der 6 h vornehmen>
» Wie müsste dann der neue Arbeitsvertrag aussehen> Wöchentliche Arbeitszeit
» von 30 h oder 32,5 h>
» Die Kollegin möchte das noch nicht an die "große Glocke" hängen, sondern
» hat erstmal vorab mich gefragt, damit sie, bevor sie den Antrag stellt,
» schon mal Bescheid weiß.
»
» Viele Grüße und vielen Dank
» Iris

Hallo Iris,
arbeitet man länger als 6 Stunden muss die erste Pause innerhalb der 6 Stunden gemacht werden aber bis 6 Stunden ist keine Paus nötig.
Gruß
Andreas K.

Mittagspause

hackenberger, Wednesday, 15.11.2006, 12:50 (vor 6379 Tagen) @ Andreas K.

Hallo Andreas K.,

sorry, hier liegst Du ewtas falsch:

Arbeitszeitgesetz § 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Argo: Nach 6 Std. ist Pause!

Die im öffentlich Dienst geltenden Arbeitszeitverordnungen entsprechen, wenn ich nicht total daneben liege, dem Arbeitszeitgesetz in dieser Sache.

Mittagspause

Lucki, NRW, Monday, 28.09.2009, 09:57 (vor 5331 Tagen) @ hackenberger

» » sorry, hier liegst Du ewtas falsch:
»
» Arbeitszeitgesetz § 4 Ruhepausen
»
» Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
» Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und
» 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu
» unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von
» jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden
» hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt
» werden.
»
» Argo: Nach 6 Std. ist Pause!

Hallo zusammen,

dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber wer suchet der findet....;-)

Ich habe aber doch noch eine Frage dazu

Ist es tatsächlich einem sb MA zuzumuten, wenn er nur 6 Std täglich arbeitet, diese 6 Std ohne Pause durchzuarbeiten>

Hoffe nicht, dass ich einen passenden Beitrag dazu überlesen habe.

Vielen Dank im voraus für die Antwort

Gruß Lucki :flower:

Mittagspause

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 28.09.2009, 10:08 (vor 5331 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

» Ist es tatsächlich einem sb MA zuzumuten, wenn er nur 6 Std täglich
» arbeitet, diese 6 Std ohne Pause durchzuarbeiten>
Das ArbZG macht erst mal dazu keinen Unterschied. Ansatzpunkte gibt es aber bei einem sbM im §81 Abs. 4 Ziffer 4 SGB IX, wenn es behinderungsbeding notwendig ist.

Ausserdem bedeutet die 6-Stunden-Regel nur, dass spätestens nach 6 Stunden eine Pause notwendig ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Mittagspause

Lucki, NRW, Monday, 28.09.2009, 10:28 (vor 5331 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Lucki,
»
» » Ist es tatsächlich einem sb MA zuzumuten, wenn er nur 6 Std täglich
» » arbeitet, diese 6 Std ohne Pause durchzuarbeiten>
» Das ArbZG macht erst mal dazu keinen Unterschied. Ansatzpunkte gibt es
» aber bei einem sbM im §81 Abs. 4 Ziffer 4 SGB IX, wenn es
» behinderungsbeding notwendig ist.
»
» Ausserdem bedeutet die 6-Stunden-Regel nur, dass spätestens nach 6
» Stunden eine Pause notwendig ist.

Hallo Hans-Peter,

das ist mir schon bewust.....:-)
Dann kann der MA also innerhalb der (genau 5,5 Std tgl.) 15 Min Pause machen, wenn der AG darüber informiert ist> Der MA würde dann die 15 Min an die reguläre Arbeitszeit anhängen wollen....

Gruß Lucki

Mittagspause

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 28.09.2009, 11:16 (vor 5331 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

» Dann kann der MA also innerhalb der (genau 5,5 Std tgl.) 15 Min Pause
» machen, wenn der AG darüber informiert ist> Der MA würde dann die 15 Min
» an die reguläre Arbeitszeit anhängen wollen....
Nein so nicht.
Die Ruhepausen sollen die Arbeit unterbrechen. Somit dürfen sie nicht an den Anfang bzw. Ende gestellt werden.
Genaueres findest du im ArbZG §4 ff. Wenn du selbst keins hast, geh doch mal zum BR. Der hat sicher eine. Wenn nicht, dann beschaffen. Gehört zur notwendigen Grundausstattung im BR-Büro.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Mittagspause

Lucki, NRW, Monday, 28.09.2009, 15:44 (vor 5331 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter

steht dem sb MA gesetzlich bei einer tgl. Arbeitszeit von 5,5 Std eine 15Min Pause zu oder nicht>

Sorry.....

Vielen Dank für Deine Unterstützung

Lucki ;-)

Mittagspause

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 28.09.2009, 15:53 (vor 5331 Tagen) @ Lucki

» steht dem sb MA gesetzlich bei einer tgl. Arbeitszeit von 5,5 Std eine
» 15Min Pause zu oder nicht>
Nein, ausser die Behinderung macht es erforderlich.
Nur dass wir uns richtig verstehen - hier geht es um unbezahlte Pausen!!!!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Mittagspause

Lucki, NRW, Monday, 28.09.2009, 15:59 (vor 5331 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » steht dem sb MA gesetzlich bei einer tgl. Arbeitszeit von 5,5 Std eine
» » 15Min Pause zu oder nicht>
» Nein, ausser die Behinderung macht es erforderlich.
» Nur dass wir uns richtig verstehen - hier geht es um unbezahlte
»
Pausen!!!!

Super.......
Dann habe ich es doch richtig verstanden

Vielen Dank :flower:

.....einen schönen Feierabend

Gruß

Lucki

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