Regulärer Antrag oder Neufestellung (Antragstellung / Widerspruch)

Caty, Bremen, Friday, 20.10.2006, 13:42 (vor 6405 Tagen)

Hallo zusammen,
habe gerade von einem Kollegen erfahren das es seit einiger Zeit in Behandlung ist wergen Hautkrebs. Wie hoch seine Heilungsaussichten sind ist noch unklahr.:-(
Nun hat Er schon wegen einer Zuckerkrankheit eine Anerkennung von 20 Gb.
Günstig wäre für Ihn wenn er einen Gb von 50 erhalten würde, da er blalt in Altersteilzeit wechseln will.
Welcher Antrag sollte beim Versorgungsamt gestellt werden>
Den die rechnen ja nicht die GB zusammen.

Regulärer Antrag oder Neufestellung

hackenberger, Saturday, 21.10.2006, 14:10 (vor 6404 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

stelle einen Antrag auf Neufeststellung einer Behinderung. Hier kann man dann angeben, ob nur bisher noch nicht anerkannte gesundheitliche Beeinträchtigungen bewertet werden sollen oder ob auch die schon anerkannte Bereinträchtigung wieder neu mitbewerte werden soll. Dieses kommt darauf an ob sich bei der Zuckerkrankheit eine Verändung ergeben hat.

Es wird auf alle Fälle ein neuer Gesamt-GdB gebildet werden. Ja, es erfolgt keine Adition sondern eine Gesamtbewertung.

Regulärer Antrag oder Neufestellung

traute, Sunday, 22.10.2006, 07:12 (vor 6403 Tagen) @ Caty

in der regel wird bei einer krebserkrankung ein Gdb von 50 gegeben, mit heilungsgewährung. d.h. nach 5 jahren wird wieder runtergestuft.

ATZ hat nichts mit behinderung zu tun.

gruß, traute

Regulärer Antrag oder Neufestellung

Helga, Sunday, 22.10.2006, 08:14 (vor 6403 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,
einen Antrag auf Verschlechterung, wenn das z.Bsp. ein Melanom (bösartig)ist
bekommt er darauf schon mindestens einen GdB von 50!

Regulärer Antrag oder Neufestellung

Roswitha, Thursday, 26.10.2006, 12:59 (vor 6399 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,
ich habe 80% auf Melanom bekommen. Berücksichtigt wurde noch meine Schildrüsenunterfunktion.
Gruß Roswitha

Regulärer Antrag oder Neufestellung

baddy, Monday, 30.10.2006, 16:22 (vor 6395 Tagen) @ Caty

hallo
auf jeden fall einen neuen antrag stellen, da ein melanom mind. GdB 50 ergibt. das hängt von der tumordicke ab. das dürfte dann für die altersteilzeit reichen, aber nur wenn die innerhalb der nächsten 5 jahre in anspruch genommen wird, denn 5 jahre nach op wird noch einmal die heilungsbewährung überprüft. da bereits eine Feststellung besteht, heißt es neufeststellungsantrag. aber die bezeichnung ist völlig egal.

gruß baddy

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