Hallo Hardy,
» Kann der Vorsitzende des Wahlvorstandes gleichzeitig Kanditat bei der
» Schwerbehindertenwahl sein >
JA!
» Wie sieht es mit dem Unabhängigkeits- /Neutralitätsgebot aus >
Ist man nur als "Nicht-Kandidat" unabhängig>
Wer kann gewählt werden>
Wählbar sind alle Beschäftigten, die auch in den Betriebs-, Personal oder Richterrat gewählt werden können.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit
- keine Leitende-Angestellten-Funktion
Somit ist klar, dass auch Wahlvorstandsmenschen wählbar sind!