PC Brille (Hilfsmittel)

Helga, Sunday, 22.10.2006, 08:08 (vor 6403 Tagen)

Guten Morgen zusammen,
kann mir jemand sagen ob der AG die Kosten für eine Brille, die nur für die Arbeit am PC benutzt werden kann, aufkommen muß> Der MA ist zu 90% am PC tätig!
Schönen Sonntag und Danke im voraus

PC Brille

hackenberger, Sunday, 22.10.2006, 14:41 (vor 6402 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

ein altes immer wiederkehrendes Thema. Grundsätzlich muss der AG die Kosten für notwendige Arbeitsmittel tragen. Hier ist dann immer die Frage: Ist es ein notweniges Arbeitsmittel oder benötigt der AN grundsätzlich eine Brille.

Schaue einmal unter: http://www.sozialnetz.de/ca/ph/het/ nutze dort die Schumaschiene und gebe die Stichwörter "Brille" oder "Bildschrimbrille" ein, dann erhälts Du viele gute Infos.

PC Brille

Helga, Sunday, 22.10.2006, 15:50 (vor 6402 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Helga,
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» ein altes immer wiederkehrendes Thema. Grundsätzlich muss der AG die
» Kosten für notwendige Arbeitsmittel tragen. Hier ist dann immer die Frage:
» Ist es ein notweniges Arbeitsmittel oder benötigt der AN grundsätzlich
» eine Brille.
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» Schaue einmal unter: http://www.sozialnetz.de/ca/ph/het/ nutze dort die
» Schumaschiene und gebe die Stichwörter "Brille" oder "Bildschrimbrille"
» ein, dann erhälts Du viele gute Infos.

Danke Bernhard, die Seite Sozialnetz hat mir sehr geholfen. Jetzt hoffe ich das der AG das auch so sieht und die Kollegin ihre Kosten erstattet bekommt:-)

PC Brille

hackenberger, Monday, 23.10.2006, 15:13 (vor 6401 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

sinnvoll ist es eigentlich mit dem AG eine Vereinbarung (BV) zu treffen, wonach der AG in berechtigten Fällen einen Zuschuss gewährt. Die Brille bleibt dann Eigentum des AN und er hat auch Einfluss auf die Art (Aussehen).

Sofern der AG notwenige Arbeitmittel (Brille) stellen muss, bleibt sie zum einen Eigentum des AG, muss also auch am Arbeitsplatz verbleiben und der AG bestimmt die Art (Aussehen). Er wird sich dann vermutlich für die billigste Art (1,- € Horngestelltmodel) entscheiden.

Sollte die Brille aus in der Behinderung liegenden Gründen benötig werden und diese auch notwendig sein um das Beschäftigungsverhältnis sichern/erhalten zu können, kann man auch beim Integrationsamt / Rehaträger anfragen wegen Mittel aus der Ausgleichsabgabe.

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