Zustimmungserklärung (Wahlen)

Renate, Tuesday, 24.10.2006, 12:43 (vor 6415 Tagen)

Hallo,

ich bin mit im Wahlvorstand und wir haben dort festgestellt, dass eine Kollegin ihren Wahlvorschlag ohne die Zustimmungserklärung abgegeben hat.

Nach unserer Auffassung hätte sie dies mit einreichen müssen. Wir werden sie anschreiben, und bitten innerhalb einer Frist die Zustimmungserklärung abzugeben.

Meine Frage an euch ist die: Ist der Wahlvorschlag überhaupt gültig> Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag sind sonst alle gültig.

Wer weiss hier eine Antwort.

Viele Grüße Renate

Zustimmungserklärung

hackenberger, Tuesday, 24.10.2006, 13:01 (vor 6415 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

§ 6 Wahlvorschläge der SchwbVWO Abs. (2) Satz 3 Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber oder Bewerberinnen beizufügen.

Somit wäre ein Wahlvorschlag nur gültig mit der Zustimmungserklärung. Eueren Weg diese nach zu fordern halte ich aber für ok. Sollte am Wahltag bzw. beim Schließen der Einreichungsmöglichkeiten für Wahlvorschläge die Zustimmungserklärung immer noch fehlen, so dürfte dann dieser Wahlvorschlag nicht berücksichtigt werden.

Eigentlich sollte (müsste) der Wahlvorstand bei der Abgabe des Wahlvorschlages diesen auf Vollständigkeit (also das Vorliegen der Zustimmungserklärung) prüfen, da zumutbar. So könnte es gleich auf diesen Mangel und dessen beseitigung hinweisen. ;-)

Zustimmungserklärung

traute, Tuesday, 24.10.2006, 21:07 (vor 6414 Tagen) @ Renate

hallo renate,
nach meiner meinung wäre das fehlen der zustimmungserklärung ein heilbarer fehler, wenn das nachholen innerhalb der abgebefrist geschieht, spätestens unmittelbar danach. später würde ich es kritisch sehen.
gruß, traute

Zustimmungserklärung

Renate, Wednesday, 25.10.2006, 06:30 (vor 6414 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

der Wahlvorstand hat die Kollegin angeschrieben und eine Frist von drei Tagen zur Abgabe der Zustimmungserklärung gesetzt. Dies müsste reichen, um allen gerecht zu werden.

Danke für die Antwort.

Viele Grüße Renate

Zustimmungserklärung

Hotte, Stuttgart, Monday, 11.10.2010, 15:04 (vor 4967 Tagen) @ Renate

Hallo miteinander

zu diesem Thema mal eine umgekehrte Frage:
Zustimmungserklärung eines Kandidaten liegt schriftlich vor
Der Wahlvorschlag ( mit diesem Kandidaten und andere) hat ausreichende Unterstützungsunterschriften erhalten
Jetzt zieht der Kandidat seine Zustimmung zurück.
Ist das überhaupt möglich>
Nach meiner Ansicht nicht. Sondern er muss die Wahl abwarten und dann ggf. innerhalb der drei Tage die Nichtannahme der Wahl erklären.

Wie seht ihr das>

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Zustimmungserklärung

Wolfgang E., Monday, 11.10.2010, 17:39 (vor 4966 Tagen) @ Hotte

» Sondern er muss die Wahl abwarten und dann ggf. innerhalb der drei Tage die Nichtannahme der Wahl erklären. Wie seht ihr das>

Ja, genau so ist's.

Gruß,
Wolfgang

Zustimmungserklärung

broesel, München, Thursday, 14.10.2010, 08:36 (vor 4964 Tagen) @ Renate

» Nach unserer Auffassung hätte sie dies mit einreichen müssen. »
» Meine Frage an euch ist die: Ist der Wahlvorschlag überhaupt gültig> Die
» Unterschriften auf dem Wahlvorschlag sind sonst alle gültig.

Hallo Renate,

genau dieses Problem haben wir (wir haben das förmliche Wahlverfahren und generell Briefwahl angeordnet) jetzt auch. Auch von uns wurde er darauf hingewiesen (das war vor 2 Tagen); bis heute ist die Erklärung noch nicht eingegangen.

Liebe Grüße von broesel

Zustimmungserklärung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 02.11.2010, 17:11 (vor 4944 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang


» Ja, genau so ist's.

Unser WV hat die Rücknahme der Kandidatur offiziell per Beschluß akzeptiert. Die Nachfrage, auf welche Rechtsvorschriften (Wahlordnung, BAG-Urteile oder ähnliches) der Beschluss sich bezieht und was als Grundlage diente, wurde schlicht und einfach abgeschmettert. Begründung: Nichtöffentliche Sitzung des Wahlvorstandes mit Beschlussfassung. Kein Anspruch auf Begründung

Die anderen Kandidaten auf dem Wahlvorschlag wurden zugelassen.
Ich finde es etwas seltsam

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Zustimmungserklärung

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 19:25 (vor 4944 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

dieser Wahlvorstand gehört abgelöst, geht nur leider nicht so einfach. Fakt ist nun aber, Beschluss ist rechtswidrig und dieser Wahlvorschlag ist ungültig. Wird dieser nun zur Wahl zugelassen ist die Wahl anfechtbar.

Dieses auch, weil man nun unterstellen kann, dass die Stützer ihre Stützunterschrift nur geleistet hat, weil eben dieser Kandidat auf dem Wahlvorschlag stand.

Ich würde dem Wahlvorstand mitteilen, dass er nun wegen groben Wahlfehlers eine Anfechtung der Wahl zu erwarten und zu vertreten hat. Er könne sich ja schon einmal Gedanken machen, wie er die hier nun entstehenden Kosten (Anwalt/ Gerichts und Kosten für Neuwahl) gegenüber dem AG vertreten wird. Denn der AG wird wohl wegen dieser Kosten nicht begeistert sein.

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