Ende und Beginn der Amtszeit (Wahlen)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 24.10.2006, 14:25 (vor 6415 Tagen)

Hallo Ihr Weisen,
Ich weiß, es steht eine Menge im Forum über Beginn und Ende der Amtszeit, aber irgendwie werde ich plötzlich durch die verschiedenen Einwände meiner Wahlvorstandskollegen ganz unsicher, so dass ich jetzt gar nicht mehr sicher bin wie die vorliegenden Daten tatsächlich zu werten sind. Vielleicht könnt ihr mir/uns auf die Sprünge helfen.
Folgender Sachstand.
am 30.10.02 wurden die letzte Schwerbehindertenvertretung gewählt, bekannt gegeben wurde das Wahlergebnis bereits am 31.10.02.
Endet die alte Amtszeit jetzt am 31.10.06 oder 30.11.06
Beginnt die neue Amtszeit dann folgerichtig am 01.11.06 oder 30.11.06 bzw. 01.12.06.
- ich habe eine Flasche Wein zu verlieren, wenn ich falsch liege ;-) ! -

Über eine Antwort innerhalb der nächsten 3 Tage würde ich mich freuen.

Gruß Andrea

Ende und Beginn der Amtszeit

Renate, Tuesday, 24.10.2006, 15:13 (vor 6415 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

deine Amtszeit endet laut SGB IX am 30.11.2006.

Gruß Renate

Ende und Beginn der Amtszeit

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 24.10.2006, 16:02 (vor 6415 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

genau darauf habe ich auf verwiesen. Die Flasche Wein ist mir gewiss, danke für die Nachricht. Hab mich ins Boxhorn jagen lassen. Aber besser einmal mehr gefragt als zuwenig.

Gruß Andrea

Ende und Beginn der Amtszeit

Fröti, Nürnberg, Wednesday, 25.10.2006, 13:50 (vor 6414 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,
ich weiß zwar nicht wie Renate auf das Ende der Amtszeit vom 30.11.2006 kommt,aber Fakt ist das bei der letzten Wahl 2002 das Wahlergebnis am 31.10.2002 bekanntgegeben wurde. Nach § 94(7) SGB IX beträgt nun einmal die Amtszeit 4 Jahre und sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet demzufolge auch am 31.10.2006. Fogerichtig muss die Amtszeit der neu gewählten SBV am 01.11.2006 beginnen.

--
m.f.G.
Andreas

Beginn und Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Thursday, 26.10.2006, 10:56 (vor 6413 Tagen) @ Fröti

» Nach § 94 Abs. 7 SGB IX beträgt nun einmal die Amtszeit 4 Jahre und sie „beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses“ und endet demzufolge auch am 31.10.2006.

Beim Beginn der Amtszeit der neugewählten SBV kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Amtszeit der bisherigen SBV bereits beendet ist (§ 94 Abs. 7 Satz 2 SGB IX). Nur dann, wenn die Amtszeit der bisherigen SBV bereits beendet ist, würde die Amtszeit der neugewählten SBV mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnen, ansonsten später. Es ist nicht zutreffend, dass die Amtszeit generell mit der „Bekanntgabe des Wahlergebnisses“ beginnt.
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2253#p2355]www.schwbv.de/forum[/link]

Einmal unterstellt, dass die Amtszeit der 1998 gewählten SBV bereits mit Ablauf des 30.10.2002 geendet hat und das Wahlergebnis von 2002 wie angegeben am 31.10.2002 bekanntgegeben wurde, würde die Amtszeit der 2002 neugewählten SBV am 31.10.2002 beginnen und mit Ablauf des 30.10.2006 enden.

Wenn hingegen die Amtszeit der 1998 gewählten SBV beispielsweise erst mit Ablauf des 30.11.2002 geendet hätte, würde die Amtszeit der 2002 gewählten SBV erst mit Ablauf des 30.11.2006 enden.

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