Mehrarbeit - Was gilt nun? (Allgemeines)

Dana01, Wednesday, 25.10.2006, 09:40 (vor 6414 Tagen)

Das Thema Mehrarbeit bei sb Teilzeitbeschäftigten wurde hier schon mal besprochen. Aber was gilt nun eigentlich:
1. Die Auslegung laut SGB-Kommentar: Deshalb ist jegliche Form von Überarbeit i.S.v. Überstunden als Mehrarbeit i.S.v. § 124 anzusehen. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betriebliche oder EINZELVERTRAGLICH festgelegte Arbeitszeit hinausgeht." (drei verschiedene KOmmentare, die alle im Sinne das gleiche schreiben)
Teilzeit ist doch einzelvertraglich festgelegt, das würde doch bedeuten, dass ein ein sb MA - der einzelvertraglich eine Arbeitszeit von 6 Stunden täglich festgelegt hat - die 7. stunde ablehnen kann, weil dies wie oben Überarbeit ist. Oder>>>

Oder 2. die BAG-Urteile:
BAG v. 08.11.1989 "Unter Mehrarbeit ... ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des sb hinausgehende tägl. Arbeitszeit zu verstehen, sondern die die werktägliche Dauer von 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit."
BAG v. 03.12.2002 "Jede über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit i.S.d. § 124. Tariflich abweichende AZ sind unerheblich."

Ich mache für unsere sb MA seit neustem regelmäßig Newsletter, in denen ich ein Thema - was von den MA gewünscht wurde - mal näher betrachte und erläutere. Was soll ich nun hinsichtlich der Mehrarbeit bei sbMA konkret schreiben>

LG dana

Mehrarbeit - Was gilt nun?

hackenberger, Thursday, 26.10.2006, 09:19 (vor 6413 Tagen) @ Dana01

Hallo Dana,

grundsätzlich ist es auch laut BAG-Rechtsprechung so, dass man unterscheiden muss zwischen Überzeitarbeit und Mehrarbeit (wie auch im § 124 SGB IX). Mehrarbeit lt. BAG ist die tägliche Arbeitszeit über 8 Std. bzw. wöchentliche über 48 Std.

Der § 124 soll ja aber einen Schutz vor Überlastung und auch eine Möglichkeit der Erholung sicherstellen.

Tarifvertragliche oder Einzelvertragliche Arbeitszeitverkürzungen dienen nicht dem im § 124 gedachten besonderen Schutzzweck. Also muss der § 124 SGB IX auf die in diesen arbeitsrechtlichen Vertragsgrundlagen aufsetzen um seinen Schutzzweck zu entwickeln. Damit greift der § 124 auf die im TV oder ArbV geregelten Arbeitszeiten um seinen Schutzzweck gerecht werden zu können.

Es greift hier der Rechtsbegriff: „Meistbegünstigung“. Sprich, das günstigere Recht bzw. der günstigere Rechtsanspruch. Also bei Teilzeit, die Arbeitszeit welche über die geschuldete hinausgeht.

Es macht auch Sinn, da ja sehr oft gerade wegen der Behinderung die Arbeitszeit reduziert wird und der Behinderte ja auch einen besonderen Rechtsanspruch auf Teilzeit gemäß SGB IX § 81 hat.

Ich füge einmal einige Auszüge aus einem Kommentar bei:

Deshalb ist jegliche Form von Überarbeit im Sinn von Überstunden und Überschichten als Mehrarbeit im Sinne von § 124 anzusehen. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist. Die von der Rechtsprechung herangezogene Acht-Stunden-Grenze kann dann als zusätzliches Korrektiv gegen Festlegungen zulasten des schwerbehinderten Arbeitnehmers dienen .

Bei diesem Verständnis der Vorschrift erübrigt sich auch der vom BAG a. a. O. erhobene Einwand, tarifliche Arbeitszeitverkürzungen gewährleisteten den erforderlichen Schutz der schwerbehinderten Menschen nicht, weil sie häufig die Arbeitszeitverkürzung erst innerhalb eines längeren Ausgleichszeitraums umsetzten und daher Arbeitnehmer zeitweilig längere tägliche und / oder wöchentliche Arbeitszeiten sowie damit erhebliche körperliche und geistige Belastungen hinnehmen müssten. Nach der hier vertretenen Auffassung ist die individuelle bzw. tarifliche regelmäßige Arbeitszeit nicht der alleinige Maßstab für die Bestimmung des Begriffs der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX, sondern es gilt das Prinzip der Meistbegünstigung entweder durch die tarifliche oder gesetzliche Arbeitszeitbegrenzung.

PS: Ich weis, auch ich habe so glaube ich dieses schon einmal anders gesehen, aber man darf sich ja weiterentwickeln bzw. schlauer werden. ;-)

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