Hallo Biggi,
ist die Befristung schon "amtlich" geworden> Wurde gegen die Befristung und ggf. erfolgte Herabstufung Widerspruch eingelegt>
Auszug aus dem Kommentar von Herrn Adlhoch
Mitgezählt (bei der Anzahl/Mindestanzahl der Wahlberechtigten) werden gemäß § 116 Abs. 1 und 2 aber diejenigen Behinderten, deren Grad der Behinderung sich auf weniger als 50 verringert hat/deren Gleichstellung widerrufen ist,
- wenn der Bescheid, der die Verringerung des Grades der Behinderung feststellt/die Gleichstellung widerruft noch nicht bestandskräftig ist oder
- wenn (nach Bestandskraft jenes Bescheides) der Zeitpunkt der Wahlhandlung noch in die dreimonatige Auslauffrist gemäß § 116 fällt.
Er hat also Wahlrecht!!!