Wahlberechtigung (Wahlen)

Biggi50, Wednesday, 25.10.2006, 18:17 (vor 6413 Tagen)

Hallo Allerseits,

ich habe folgende Frage:

Ein Mitarbeiter hatte einen Feststellungsbescheid mit einem GdB 50 befristet bis zum 31.08.2006. Ist er noch Wahlberechtigt> (Nachwirkung Feststellungsbescheid>)

Liebe Grüße

Biggi

Wahlberechtigung

hackenberger, Thursday, 26.10.2006, 11:16 (vor 6413 Tagen) @ Biggi50

Hallo Biggi,

ist die Befristung schon "amtlich" geworden> Wurde gegen die Befristung und ggf. erfolgte Herabstufung Widerspruch eingelegt>

Auszug aus dem Kommentar von Herrn Adlhoch

Mitgezählt (bei der Anzahl/Mindestanzahl der Wahlberechtigten) werden gemäß § 116 Abs. 1 und 2 aber diejenigen Behinderten, deren Grad der Behinderung sich auf weniger als 50 verringert hat/deren Gleichstellung widerrufen ist,
- wenn der Bescheid, der die Verringerung des Grades der Behinderung feststellt/die Gleichstellung widerruft noch nicht bestandskräftig ist oder
- wenn (nach Bestandskraft jenes Bescheides) der Zeitpunkt der Wahlhandlung noch in die dreimonatige Auslauffrist gemäß § 116 fällt.

Er hat also Wahlrecht!!!

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