Außenstehender als Wahlleiter? (Wahlen)

Mariam, Thursday, 26.10.2006, 01:38 (vor 6413 Tagen)

Vereinfachtes Wahlverfahren: Kann die Wahlversammlung eine Person zum Wahlleiter wählen, die gar nicht anwesend ist, sich aber bereithält>

Wie überprüft der Wahlleiter - ob von außen hereingeholt oder nicht -, ob die Anwesenden überhaupt wahlberechtigt sind> Müßte zu den Wahlvorbereitungen nicht gehören, daß die Wählerliste vor Ort liegt>

Mariam

Außenstehender als Wahlleiter?

hackenberger, Thursday, 26.10.2006, 11:20 (vor 6413 Tagen) @ Mariam

Ich als SchwbV habe stets als Wahlleiter den BR-Vorsitzenden oder Stellvertreter (in vorherigere Absprache mit diesen) der Wahlversammlung vorgeschlagen. Dem wurde dann stets auch so ohne Widerspruch gefolgt.

Er prüft an hand der Wählerliste das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte muss sein Wahlrecht ggf. durch vorzeigen des Feststellungsbescheides oder Schwb-Ausweises belegen im Zweifel.

Außenstehender als Wahlleiter?

Mariam, Sunday, 29.10.2006, 03:24 (vor 6410 Tagen) @ hackenberger

Ist es sonst gängige Praxis, daß sich der SchwbV selber zum Wahlleiter wählen läßt>

Außenstehender als Wahlleiter?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 30.10.2006, 20:03 (vor 6408 Tagen) @ Mariam

» Ist es sonst gängige Praxis, daß sich der SchwbV selber zum Wahlleiter
» wählen läßt>

Nein.
Mach es doch so, wie der Bernhard es vorschlägt. Ist garantiert der bessere und saubere Weg.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Außenstehender als Wahlleiter?

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 31.10.2006, 11:12 (vor 6408 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,
mit diesem Thema habe ich mich auch bereits herumgeschlagen und im Kommentar folgende - abweichend von den bisherigen Meinungen (>) -
"An der Wahlversammlung nehmen nur Wahlberechtigte teil. Deshalb mus auch die Wahlleitung ein Wahlberechtigter sein." Tja, so die Kommentierung von Neumann, Pahlen, Majerski-Pahlen....

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MfG
Birgit

Außenstehender als Wahlleiter?

Mariam, Tuesday, 31.10.2006, 23:56 (vor 6407 Tagen) @ BirgitKE

» mit diesem Thema habe ich mich auch bereits herumgeschlagen und im
» Kommentar folgende - abweichend von den bisherigen Meinungen (>) -
» "An der Wahlversammlung nehmen nur Wahlberechtigte teil. Deshalb mus auch
» die Wahlleitung ein Wahlberechtigter sein." Tja, so die Kommentierung von
» Neumann, Pahlen, Majerski-Pahlen....

Schwer einzusehen. Außenstehende Kandidaten dürfen doch auch herbeigeholt werden. Warum dann nicht der Wahlleiter>

Außenstehender als Wahlleiter?

Mariam, Wednesday, 01.11.2006, 00:16 (vor 6407 Tagen) @ Mariam

Ein Verbot, Außenstehende als Wahlleiter hereinzuholen, führt auch zu organisatorischen Problemen. Wahrscheinlich wird dann meistens doch der amtierende SBV der Wahlleiter sein, weil sich sonst niemand darauf vorbereitet hat.

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