anfechtung (Wahlen)

traute, Thursday, 26.10.2006, 16:57 (vor 6413 Tagen)

wer von euch kann mir sagen, an wen ein schreiben des gerichts gerichtet sein muß>

wenn die/der vorsitzende des wahlvorstandes für die wahldurchführung zuständig ist, müßte ein schreiben des gerichts bzgl. anfechtung auch an diese person addressiert sein und nicht an die (noch)amtierende SBV, auch wenn sie im wahlvorstand mitglied war. liege ich falsch>

was ist, wenn die zuständigkeit des gerichtlichen schreibens falsch ist> ist das thema damit erledigt> wie wird ein formfehler bewertet>
gruß, traute

anfechtung

hackenberger, Friday, 27.10.2006, 20:44 (vor 6411 Tagen) @

..die Profis sind zu Hause und genießen das Wochenende ;-) Nein, war nur Spaß!

So nun zu deiner Frage: Ich muss leider passen, denn diese Gebiet gehört nicht zu den Aufgaben der SchwbV. Aber ich gehe daon aus, dass das Gericht schon imme die zuständigen anschreibt. Ich denke einmal den Kläger und den Wahlleiter bzw. den AG und die SchwbV. Denn alle müssen hier informiert sein.

Aber was ist der Hintergrund deiner Frage>>


PS: Bitte in Antworten immer den Ursprungstext löschen, denn sonst wird alles zu groß/zu lang!!;-)

anfechtung

traute, Friday, 27.10.2006, 21:23 (vor 6411 Tagen) @ hackenberger

» Aber was ist der Hintergrund deiner Frage>>
»

der hintergrund ist wohl einfach zu erraten. die wahl wurde angefochten und termin anberaumt. geladen wurde ich als noch amtierende und wieder gewählte SBV. das schreiben des gerichts ging an mich statt an die vorsitzende des wahlvorstandes. alles kommt mir vor wie ein böser witz. (an anderer stelle habe ich ja schon über die erlebnisse des wahlvorstandes geschrieben)
zb ist (von einem anwalt)beantragt worden, festzustellen, dass meine amtszeit mit dem tag der wahl (05.10) endet. richtig ist, sie endet am 30.11. es sind weitere unglaubliche gründe vorgetragen worden wie : es war nicht bekannt, dass wahlausschreiben aushingen. dabei hingen sie an 11 verschiedenen orten des campus aus. etc etc.

der anwalt, den ich vor wochen kontaktiert habe, vertritt die antragsteller. merkwürdig, nicht wahr> ist das nicht befangenheit> wie du siehst, laufen im hintergrund intriegen. die nicht zugelassenen kandidaten (aufgrund unterschriften von nicht wahlberechtigten) haben sich zusammengerottet und schießen mit kanonen.

im übrigen, das gericht hat keine erfahrung mit wahlanfechtung...

das kann ja noch heiter werden. langsam kostet es meine nerven...

wer weiß einen guten anwalt, der sich mit SBV wahl auskennt>

gruß, traute

anfechtung

David ⌂, NRW, Friday, 27.10.2006, 23:57 (vor 6411 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

ich kenne einen guten Anwalt für Arbeitsrecht....

Melde Dich doch bitte bei mir.

Gruß

David
VPschwbM

Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen?

Wolfgang E., Saturday, 28.10.2006, 12:37 (vor 6411 Tagen) @ traute

» Wenn die/der vorsitzende des wahlvorstandes für die wahldurchführung zuständig ist, müßte ein schreiben des gerichts bzgl. anfechtung auch an diese person addressiert sein und nicht an die (noch) amtierende SBV, auch wenn sie im wahlvorstand mitglied war. liege ich falsch>

Es ist zwar richtig, dass der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl zuständig ist. Das Arbeitsgericht muss aber den Wahlvorstand zum "Gütetermin" nicht laden, da der Wahlvorstand bzw. dessen Vorsitzende/r nicht „Partei“ ist im wahlrechtlichen Sinne. Näheres zu Wahlanfechtungen unter
www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf

» Von einem anwalt ist beantragt worden, festzustellen, dass meine amtszeit mit dem tag der wahl (05.10) endet. richtig ist, sie endet am 30.11.

Nähere Infos zum Ablauf der Amtszeit sind im Forum nachzulesen unter
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3355#p3390]www.schwbv.de/forum[/link]

Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen?

traute, Wednesday, 15.11.2006, 08:24 (vor 6393 Tagen) @ Wolfgang E.

wie ist es nun richtig>>>
meine neue amtszeit beginnt am 01.12. die wahl wurde angefochten. bin ich trotzdem im amt, bis das gericht eine andere entscheidung getroffen hat>>>>
unter umständen kann das lange dauern.
ich habe nirgendwo antworten zu dieser frage gefunden bzw.
gruß, traute

Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 15.11.2006, 08:38 (vor 6393 Tagen) @ traute

» wie ist es nun richtig>>>
» meine neue amtszeit beginnt am 01.12. die wahl wurde angefochten. bin ich
» trotzdem im amt, bis das gericht eine andere entscheidung getroffen
» hat>>>>
JA
» unter umständen kann das lange dauern.
Stimmt.
» ich habe nirgendwo antworten zu dieser frage gefunden bzw.
Handlungsanleitung zur SchwbV-Wahl Seite 68 Punkt 8

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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