Wahl Schwerbehindertenvertretung gültig? (Allgemeines)

merlincc8 @, Bayern, Wednesday, 01.11.2006, 19:16 (vor 6392 Tagen)

Hallo Leute,

ich kandidiere selbst nicht mehr bei der Wahl,
da mir in den letzten Jahren alles wenn auch
unbegründet abgelehnt wurde.
Nun meine Frage:
Es gibt nur einen Kandidaten und KEINEN Stellvertreter
der sich zur Wahl stellen würde. Ist eine solche
Wahl zum einen zulässig und zum anderen dann gültig>

Wahl Schwerbehindertenvertretung gültig?

Michael, Wednesday, 01.11.2006, 19:45 (vor 6392 Tagen) @ merlincc8

Hallo Merlincc8,

was immer dein Name auch bedeuten mag, natürlich ist die Wahl dann gültig, dann wird halt nur eine SBV ohne Stellvertreter gewählt. Bei der Wahl bestehten doch immerhin die Möglichkeiten, die SBV zu wählen, oder eben nicht zu wählen. Das ist doch auch eine Entscheidung. Ich habe vier Jahre lang die SBV ohne Stellvertreter gemacht, da sich niemand dazu bereit erklärt hatte. Die Stellvertretung habe ich dann für die Zeit meines Urlaubes usw. dem BR übertragen. Seid doch froh, dass sich wenigstens einer für das Amt der SBV interessiert. Schlimmer wäre es ja, wenn ihr dann keine hättet. Bei mir haben sich diesmal zwei für das Amt des Stellvertreters gemeldet. Nun habe ich nach unserer Wahl einen gewählten und interessierten Stellvertreter.
Ich rede hier übrigens von der vereinfachten Wahl. Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, bei der förmlichen Wahl wird es nicht anders sein.

Gruß Michael

Wahl Schwerbehindertenvertretung gültig?

hackenberger, Thursday, 02.11.2006, 08:32 (vor 6392 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

grundsätzlich gebe ich Dir Recht! Besser "nur" einen VPSchwb als überhaupt keine SchwbV. Man sollte aber immer daran denken, ist eine SchwbV aber KEIN Stellvertreter gewählt aber verhindert wegen Krankheit, Urlaub usw. hat man eine Zeit in welcher das Mandat der SchwbV nicht wahrgenommen/umgesetzt werden kann. Eine ggf. besthende KSchwbV oder HSchwbV ist dann hier nicht zuständig, sie kann nicht wegen Verhinderung das Mandat vertretungsweise/ersatzweise ausüben. Dieses ginge nur wenn keine SchwbV gewählt wäre.

Auch dein gutgemeinter Handlungsweis: "Die Stellvertretung habe ich dann für die Zeit meines Urlaubes usw. dem BR übertragen." ist nicht möglich.

Der BR kann und darf nicht das Mandat der gewählten SchwbV wahrnehmen, es sei denn er ist auch als VPSchwb oder Stelli gwählt. Er muss zwar im Rahmen seines Mandates darauf achten, dass alle Gesetze usw. und die sich hieraus ergebenen Rechtsansprüche für den AN bzw. Pflichten für den AG eingehalten/umgesetzt werden, er darf aber nicht z.B. Stellungnahmen gem. § 95 SGB IX abgeben oder sonstige Rechte der SchwbV gem. SGB IX vertretungsweise umsetzen.

Daher der Tipp, sollte sich keiner für das Mandat des VPSchwb oder Stelli finden, überzeugt ein BR-Mitglied hier auch dieses Mandat noch mit zu übernehmen, also für dieses zu kandidieren. Ich kenne viele Koll. welche genau aus diesen Gründen hier ein Doppelmandat haben.

PS: Ich habe auch ein Doppelmandat (SchwbV und BR). Aber auch genau auch in dieser Reihenfolge (wegen der für mich persönlichen Wichtigkeit). Ich habe mangels Masse und wegen der Wichtigkeit und des Interesses auch für den BR kandidiert. Es hat auch den weiteren "kleinen" Vorteil ich darf nun auch dort mitstimmen. Ich "muss" also nicht mehr nur die Koll. des BR davon überzeugen in "meinem" Sinne abzustimmen. ;-) ;-)

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