Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten (Wahlen)

Michael S, Thursday, 02.11.2006, 13:24 (vor 6391 Tagen)

Hallo,
ich stelle mich zum ersten Mal zur Wahl für die örtliche Schwerbehindertenvertretung. Als relativ unbekannter Kandidat hatte ich den Antrag auf eine außerordentliche Schwerbehindertenversammlung (vor d. eigentlichen Wahlveranstaltung) gestellt, in der sich alle potentiellen Kandidaten vorstellen sollten/können. Dies wurde jedoch vom derzeitigen Schwerbehindertenvertreter und d. Wahlausschuss abgelehnt.

Zwischenzeitlich wurde jedoch vom örtlichen Betriebsratsvorsitzenden ein schriftlicher Wahlaufruf an alle Schwerbehinderten versendet. In d. Schreiben verweist der BR-Vorsitzende ausdrücklich nur auf 2 Kandidaten, die Betriebsratsmitglieder sind und sich nun auch noch in die Schwerbehindertenvertretung wählen lassen wollen. Die anderen Kandidaten wurden mit keinem Wort erwähnt. Meiner Ansicht ist dadurch die Chancengleichheit aller Kandidaten nicht mehr gewährleistet, da die Schwerbehinderten durch dieses Schreiben des BR-Vorsitzenden eindeutig an diese 2 Kandidaten "hingeführt" werden sollen. (Diese 2 Kandidaten wurden in d. Schreiben aufgrund ihrer BR-Tätigkeit als besonders qualifiziert dargestellt) Ich habe nun den Wahlvorstand aufgefordert durch eine außerordentliche Wahlversammlung - in der sich ALLE Kandidaten vorstellen - die Chancengleichheit aller Kandidaten zumindestens annähnernd wieder herzustellen. Der Wahlvorstand hatte dies mit der Begründung abgelehnt, daß er mit d. Schreiben des BR-Vorsitzenden nichts zu tun hätte.

Wie ist Eure Meinung in dieser Angelegenheit> Ist der Wahlvorstand nicht verpflichtet hier in irgendeiner Weise aktiv zu werden, um die Chancengleichheit aller Kandidaten wieder herzustellen>
Im voraus vielen Dank.

Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten

hackenberger, Thursday, 02.11.2006, 16:21 (vor 6391 Tagen) @ Michael S

Hallo Michael,

hier muss man hinsichtlich des Themas Wahlwerbung/Kandidatenwerbung unterscheiden, hat hier eine Person welche auch BR ist geworben oder der BR als Gremium>
;-)
Da der BR gem. § 19 SchwbVWO im Bereich einer SchwbV-Wahl im vereinfachten Verfahren der Einlader zur Wahlversammlung sein kann, sollte er sich neutral verhalten. Ein parteiisches Verhalten für einen Kandidaten könnte ein Grund für eine mögliche Anfechtung der Wahl sein. Ob sie dann aber vor Gericht auch zur Verwerfung der Wahl führt ist aber >>>>>>

Also, einfach einmal ggf. mit dem BR (Gremium) reden aber bitte Vertrauensvoll.

Sonst hilft nur sich bei den Wählern bekannt machen und gute Argumente bringen warum man der geeignete Kandidat ist. Dieses könnte Fachwissen und großes Interesse für das Thema sein.;-)

Schaue dir auch einmal dieses an, hier kann man sehen was geschehen kann. www.labournet.de/branchen/auto/dc/s/sbvw.pdf

Aber noch folgenden Hinweis:
Wahlwerbung ist erlaubt und gehöhrt auch so das BAG zu einer Wahl.
Das Bundesarbeitsgericht betont, "Wahlpropaganda" sei geradezu ein "notwendiger Bestandteil einer jeder demokratischen Wahl." Die Literatur hat sich dem angeschlossen. Das Recht, die eigene Position bekannt zu machen und sich um ein gutes Wahlergebnis zu bemühen, ist deshalb deshalb
stillschweigend im BetrVG mit garantiert; eines Rückgriffs auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht.

Es geht daher ausschließlich nur um die Frage, das Thema "Datenschutz" und "Zweckbindung der gewonnenen Daten".

Somit ist eine Wahlwerbung via Aushängen an den dafür vom AG bereitgestellten und vorgesehen Fläschen erlaubt.

Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten

Michael S, Friday, 03.11.2006, 16:19 (vor 6390 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, vielen Dank für Deine Antwort. :ok:

Dieser BR-Vorsitzende war in der vergangenen Wahlperiode auch stellvertretendes Mitglied der SB-Vertretung und möchte aber für die neue Wahlperiode nicht mehr kandidieren. Die Wahlwerbung an alle SBs/Wähler für 2 neue Mitglieder (die auch im BR sind) hat er zwar nicht im Namen des gesamten BRs geschrieben, aber man kann sich vorstellen, welchen Einfluss es bei den SBs/Wählern macht, wenn der BR-Vorsitzende ausdrücklich auf 2 bestimmte Kandidaten verweist. Der BR-Vorsitzende ist zwar nicht im Wahlausschuss, aber die Mitglieder des Wahlausschusses sind zum Teil wieder BR-Mitglieder und möchten nicht gegen den eigenen BR-Vorsitzenden vorgehen. Zu e. klärenden Gespräch ist der BR-Vorsitzende nicht bereit.

Leider kann ich mich bei den Wähler auch nicht bekannt machen, da ich im Gegensatz zu d. BR-Vorsitzenden keine Liste aller Schwerbehinderten in unserer Lokation habe. Eine außerordentliche Wahlversammlung - in der sich alle Wähler kurz vorstellen hätten können - wurde vom Wahlausschuss abgelehnt. :-(

MfG
Michael

Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten

Cebulon, Friday, 03.04.2015, 19:36 (vor 3317 Tagen) @ Michael S

Leider kann ich mich bei den Wähler auch nicht bekannt machen, da ich im Gegensatz zu d. BR-Vorsitzenden keine Liste aller Schwerbehinderten in unserer Lokation habe.

Hallo zusammen,
meines Erachtens rechtfertigt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit durch Vorenthaltung der Namen der Wahlberechtigten und damit grobe Ungleichbehandlung von Wahlbewerbern generelle Wahlanfechtung bzw. Eilantrag beim Arbeitsgericht nach der Rechtsprechung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wahlbewerber die Herausgabe der Namen der Wahlberechtigten zuvor verlangt.

Wahlbewerbern muss es möglich sein, gezielt Wahlkampf zu betreiben (BAG, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08). Diese Rechtsprechung gilt sinngemäß auch für SBV-Wahlen.

Ich habe nun den Wahlvorstand aufgefordert durch eine außerordentliche Wahlversammlung - in der sich ALLE Kandidaten vorstellen - die Chancengleichheit aller Kandidaten zumindest annähernd wieder herzustellen.

Richtiger Adressat wäre hier die amtierende SBV gewesen und nicht der Wahlvorstand. Die SBV hätte dem nachkommen müssen, wenn dies mindestens ein Viertel der schwerbehinderten Wahlberechtigten (§ 43 Abs. 3 BetrVG) verlangt hätten, sonst nicht.

Der WV hatte dies mit der Begründung abgelehnt, daß er mit d. Schreiben des BR-Vorsitzenden nichts zu tun hätte.

In jedem Fall ist der Wahlvorstand zur strikten Neutralität verpflichtet und hat dieser Geltung zu verschaffen, wozu natürlich auch die Gewährleistung der Chancengleichheit gehört. So wie geschehen kann sich der Wahlvorstand m.E. nicht rausreden.

Gruß,
Cebulon

Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 05.04.2015, 12:43 (vor 3315 Tagen) @ Cebulon

In jedem Fall ist der Wahlvorstand zur strikten Neutralität verpflichtet und hat dieser Geltung zu verschaffen, wozu natürlich auch die Gewährleistung der Chancengleichheit gehört. So wie geschehen kann sich der Wahlvorstand m.E. nicht rausreden.

Hallo,

abgesehen davon, daß Du einen steinalten Thread aufgewärmt hast, möchte ich doch mal fragen, was denn der WV Deiner Meinung nach gegen das Handeln des BR wirksam hätte unternehmen können ?
Auf die Verwendung der dem BR bekannten Daten hat der WV weder Einfluß noch irgendwelche "Zwangsmittel".
Die Chancengleichheit wäre gewährleistet, wenn der WV jedem Wahlbewerber auf Anfrage die Einsicht in die Wählerliste gewährt hätte.


Gruß,

&Tschüß

Cebulon

Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

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