Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Wahlen)

kladian45, Saturday, 04.11.2006, 19:06 (vor 6389 Tagen)

Hallo,

hätte gern mal von euch gewußt,wie es sich mit der Wahlanfechtung verhält.
Es gab bei der Auszählung der Stimmen Probleme,strichliste wurde nicht korrekt geführt.Ersatzmitglieder des Wahlvorstand wurden ungültige Erklärungen
vorgelegt um zu entscheiden,ober der Stimmzettel gültig ist.
Als ich das Wahlbüro betrat,waren einige Wahlbriefe schon vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geöffnet worden,obwohl der Wahlvorstand noch nicht seine -arbeit aufgenommen hatte.
Auch wurden die Ausländischen Kolleginnen/Kollegen nicht in geeigneter Weise
in den Wahlunterlagen unterrichtet.(In Ihrer Muttersprache).
Lt.-Integrationsamt stellt dies eine Wahlanfechtung dar,da diese in Ihrer Wahlhandlung eingeschränkt bzw.behindert wurden.

Vielen Dank für eure Mühe.

Klaus

Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache

traute, Sunday, 05.11.2006, 12:16 (vor 6388 Tagen) @ kladian45

hallo,
eine wahl anfechten ist nur innerhalb einer frist von 2 wochen nach ergebnis aushang möglich.

auch sind wahlanfechtungsgründe eingeschränkt. eine anfechtung muß beim arbeitsgericht sein.

gibt es ausländische behinderte, die der deutschen sprache nicht mächtig sind>

grundsätzlich entscheidet der wahlvorstand in form von beschlüssen, wie was gehandhabt wird.

du siehst, erstmal sind einige fragen zu klären...

gruß, traute

Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache

Senioren03 @, frankfurt, Sunday, 05.11.2006, 13:20 (vor 6388 Tagen) @ traute

hallö traute,

der wahlvorstand hat keinerlei beschlüsse gefasst was die übersetzung der muttersprache angeht,an die ausländischen kolleginnen/kollegen.
ich bin auch im wahlvorstand,wurde aber nicht angehört als ich dieses problem vorgetragen habe.
dir ist sicher auch bekannt,das ich allein nicht klagen kann,vor dem arbeitsgericht,sondern das müssen die ausländischen kollegen selber tun,mit
meiner unterstützung.
Auch zu der frage,das wahlbriefe schon vor der sitzung vom vorsitzenden geöffnet wurden ist auch nicht erlaubt.
ferner habe ich gesehen wie der vorsitzende die strichliste nicht ordnungsgemäß geführt hat,eine überprüfung kann das wahlergebnis schon verändern,das wäre dann ein anfechtungsgrund.

danke für deine antwort,vielleicht kannst du mir auf die jetzige mail auch etwas schreiben.

Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 05.11.2006, 16:16 (vor 6388 Tagen) @ Senioren03

Hallo Kollege,
deine Schilderung lässt vermuten, dass da nicht "sauber" gearbeitet wurde. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren.

Zu den Möglichkeiten deiner Vorgehensweise.
3 Wahlberechtigte können die Wahl nach dem § 19 BetrVG innerhalb 2 Wochen (im öff. Dienst gibt es andere Fristen) beim Arbeitsgericht anfechten. Dies müssen nicht die "betroffenen" ausländischen Kollegen sein. Jeder Wahlberechtigte kann dies tun.

Rat und Bewertung der Tatvorgänge gibt dir ein Anwalt bzw. ein Rechtssekretär der Gewerkschaft.

Siehe auch folgenden Beitrag:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3274#p3276

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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