Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

Salto, Sunday, 05.11.2006, 15:25 (vor 6388 Tagen)

Hallo,
folgende Frage habe ich: Muss bei der Schwerbehindertenversammlung ein Protokoll-Führer benannt und somit ein Protokoll geführt werden> Für die Anwort(en) danke ich im voraus.

Schwerbehindertenversammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 05.11.2006, 15:55 (vor 6388 Tagen) @ Salto

» folgende Frage habe ich: Muss bei der Schwerbehindertenversammlung ein
» Protokoll-Führer benannt und somit ein Protokoll geführt werden> Für die
» Anwort(en) danke ich im voraus.

Nein, dies ist nirgends vorgeschrieben.
Wenn du es tust, dann aus freien Stücken.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schwerbehindertenversammlung

David ⌂, NRW, Sunday, 05.11.2006, 23:07 (vor 6388 Tagen) @ Salto

» Hallo Salto,

es kann sich durchaus als sinn- und nutz - voll erweisen, im Einverständnis der an der Versammlung teilnehmenden Schwerbehinderten, ein Protokoll anzukündigen und anzufertigen, welches sich auf aufkommende Fragen und deren Beantwortung bezieht. Ebenso die von der Schwerbehindertenvertretung erfassten und in der Versammlung dargestellten Infos können darin eine Ergänzung bilden. Danach ist eine zusammenfassende Protokollniederschrift als Infomaterial für alle Schwerbehinderten sicherlich eine interessante, ich nenne es einmal -Lektüre- weil mir im Moment kein bessserer Begriff einfällt- und darüber hinaus sicherlich ein Anreiz für jeden Nichtteilnehmer, sich doch zu einer zukünftigen Versammlung zu bewegen.;-)


Gruß David
VPSchwbM

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