Einladung zur Wahlversammlung per Mail (Wahlen)

SBVLER, Monday, 06.11.2006, 15:13 (vor 6387 Tagen)

Hallo!

In unserem Betrieb sind fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt.

Ich habe letzte Woche die Personen in einer Mail angeschrieben. Habe mir erst überlegt alle einzeln anzuschreiben. Aufgrund der Tatsache, dass genau die fünf Personen bei der letzten Wahl in der Wahlversammlung an einem Tisch gesessen sind, habe ich mir gedacht, dass ich mit dem Datenschutz keine Probleme bekommen kann.

Nun meint der Arbeitgeber, dass der Datenschutz damit nicht gewahrt worden ist...

Was denkt Ihr über diese Situation>

Schöne Grüße!

SBVLER

Einladung zur Wahlversammlung per Mail

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 06.11.2006, 16:00 (vor 6387 Tagen) @ SBVLER

» Nun meint der Arbeitgeber, dass der Datenschutz damit nicht gewahrt worden
» ist...
Ja und, will er was unternehmen oder wollte er es dir nur gesagt haben>
»
» Was denkt Ihr über diese Situation>
Ich würde es nicht so machen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Einladung zur Wahlversammlung per Mail

hackenberger, Monday, 06.11.2006, 17:45 (vor 6387 Tagen) @ SBVLER

Hallo,

bei Mails an Schwbs immer die Empfänger in "Bc" BlindCoppy aufnehmen, dann sieht keiner wer sonst noch dieses Mail erhalten hat.

Aber alleine die Namen der Schwbs anderen Schwbs zur Kenntnis bringen sehe ich nicht als Verletzung des Datenschutzes an, denn in der Wählerliste sind auch alle aufgeführt und jeder Schwb kann diese einsehen. Doch ungeschickt ist es war es schon.

Einladung zur Wahlversammlung per Mail

traute, Tuesday, 07.11.2006, 18:48 (vor 6386 Tagen) @ hackenberger

» Aber alleine die Namen der Schwbs anderen Schwbs zur Kenntnis bringen sehe
» ich nicht als Verletzung des Datenschutzes an, denn in der Wählerliste
» sind auch alle aufgeführt und jeder Schwb kann diese einsehen. Doch
» ungeschickt ist es7war es schon.

hallo bernhard,
das sehe ich nun ganz anders. hast du den beschluss des Arbeitsgerichts stuttgart vom sept. 06 nicht gelesen>

gruß, traute

Einladung zur Wahlversammlung per Mail

hackenberger, Wednesday, 08.11.2006, 08:44 (vor 6385 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

der Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.05.2003, 24 BV 255/02 wurde angefochten und aufgehoben. Ich habe mir dieses Urteil beim LAG BW angefordert. Ich bin einmal gespannt wie dieses Urteil begründet wurde.

Doch grundsätzlich sehe ich erst einmal weiterhin kein, zu mindest kein grober Verstoß gegen den Datenschutz, wenn ich in einem Mail wie hier geschehen alle Empfänger im Klartextfeld aufführe.

In Schwb-Versammlungen ist man übrigens auch nicht "maskiert" ;-)

PS: Für alle Interessierten, man kann gegeb Gebühr i.d.R. ca. 10,- 20,- € Urteile anfordern.

Einladung zur Wahlversammlung per Mail

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 08.11.2006, 13:42 (vor 6385 Tagen) @ hackenberger

»
» Doch grundsätzlich sehe ich erst einmal weiterhin kein, zu mindest kein
» grober Verstoß gegen den Datenschutz, wenn ich in einem Mail wie hier
» geschehen alle Empfänger im Klartextfeld aufführe.
»
» In Schwb-Versammlungen ist man übrigens auch nicht "maskiert" ;-)
»

Du mußt aber berücksichtigen, dass es schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Kollegen gibt, die sich im Kollegium nicht als solche outen wollen und somit auch nicht auf entsprechenden Versammlungen erscheinen. Auch wenn man dies vielleicht nicht nachvollziehen kann, ist dieser Wunsch zu respektieren! Deshalb gilt es für mich persönlich, die Verteilerliste im BCC-Feld zu verbergen. Egal, ob Verstoß oder kein Verstoß, besser sind die Blindkopien in diesem Zusammenhang schon!

Gruß von Matthias

Einladung zur Wahlversammlung per Mail

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 09.11.2006, 13:33 (vor 6384 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard!

»
» so hatte ich es in der ersten Antwort ja auch geschrieben.

Sorry, ich wollte Deinen ursprünglichen Hinweis nicht übertönen! ;-) Es ging mir viel mehr darum, dass es Kollegen gibt, die ihre Behinderung nicht in der Öffentlichkeit austragen wollen (persönliche Erfahrung). In diesem Fall sind Einladungen mit einsehbaren Parallelempfängern "Gift", und das war das Basisanliegen meines Beitrages.

Gruß von Matthias

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