Anwesenheitsrecht bei Wahlversammlung (Wahlen)

AJZimon @, Thursday, 09.11.2006, 16:58 (vor 6390 Tagen)

Wer darf als nicht Wahlberechtigter an der Wahlversammlung (vereinfachtes Wahlverfahren) zur Wahl des Schwerbehindertenvertreters teilnehmen>
Betriebsratsmitglieder>
Wahlbewerber>
Bewerber für die Wahlleitung>
Wo ist das gesetzlich geregelt> (ich kanns nicht finden)

Mit freundlichen Grüßen

Anwesenheitsrecht bei Wahlversammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 08:29 (vor 6389 Tagen) @ AJZimon

» Wer darf als nicht Wahlberechtigter an der Wahlversammlung (vereinfachtes
» Wahlverfahren) zur Wahl des Schwerbehindertenvertreters teilnehmen>
» Betriebsratsmitglieder
Nur, wenn er der Initiator der Wahl war bzw. selbst wahlberechtigt ist.

» Wahlbewerber>
Wahlberechtigte (schwerbehinderte und gleichgestellte).
Wenn nicht wahlberechtigt siehe hier:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2955#p2956

» Bewerber für die Wahlleitung>
Siehe hier:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2955#p2956

Gesetzliche Grundlagen:
SGB IX §94 und die dann in Frage kommenden Gesetze (BetrVG, PersVG etc.)
SchwbVWO

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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